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   BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85   

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BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85 (https://dejure.org/1986,1708)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1986 - 1 C 16.85 (https://dejure.org/1986,1708)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1986 - 1 C 16.85 (https://dejure.org/1986,1708)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 1027
  • DVBl 1986, 842
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Endet das Eilverfahren zu seinen Ungunsten, so bedeutet das, daß sein Asylantrag tatsächlich offensichtlich unbegründet war (vgl. BVerfGE 67, 43).
  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Allerdings gehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist keine Rechtswirkungen mehr aus, wenn die Abschiebungsandrohung mit einer Ausreisefrist verbunden sein muß und diese abgelaufen ist, ohne daß der Ausländer sie zu befolgen brauchte (z.B. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, RdNr. 560).
  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 C 23.85

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Erfolglose Asylbewerber - Asylbescheid

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Der erkennende Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Mai 1986 - BVerwG 1 C 23.85 - entschieden, daß die Rechtmäßigkeit einer auf § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestützten Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung nicht davon abhängt, ob die Verfügung dem Betroffenen gemäß § 28 Abs. 5 AsylVfG zusammen mit dem ablehnenden Asylbescheid oder erst später zugestellt wird.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83

    Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Allerdings gehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist keine Rechtswirkungen mehr aus, wenn die Abschiebungsandrohung mit einer Ausreisefrist verbunden sein muß und diese abgelaufen ist, ohne daß der Ausländer sie zu befolgen brauchte (z.B. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, RdNr. 560).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Allerdings gehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist keine Rechtswirkungen mehr aus, wenn die Abschiebungsandrohung mit einer Ausreisefrist verbunden sein muß und diese abgelaufen ist, ohne daß der Ausländer sie zu befolgen brauchte (z.B. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, RdNr. 560).
  • BVerwG, 24.05.1985 - 9 B 75.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Eine solche Zurückverweisung kommt nicht mehr in Betracht (§ 32 Abs. 7 AsylVfG; vgl. auch Beschluß vom 24. Mai 1985 - BVerwG 9 B 75.85 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 5), da das Verwaltungsgericht die Asylklage des Klägers inzwischen als offensichtlich unbegründet abgewiesen hat.
  • VGH Hessen, 30.11.1983 - 10 R 109/83

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet - gemeinsame

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Zwar mögen die Vorschriften der §§ 12 Abs. 7 und 28 Abs. 5 AsylVfG über die Verbundzustellung auf Fälle der vorliegenden Art anwendbar sein (vgl. HessVGH, Beschluß vom 30. November 1983, EZAR 226 Nr. 4 = ESVGH 34, 99).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Der Wortlaut des § 36 Abs. 3 Satz 8 AsylG, nach dem bei rechtzeitiger Antragstellung lediglich die Abschiebung nicht zulässig ist, weist klar auf eine bloße Vollstreckungs- bzw. Vollzugshemmung, also einen Sonderfall einer gesetzesunmittelbaren Duldung, welche die Vollziehbarkeit des Bescheides und damit auch der Abschiebungsandrohung unberührt lässt (s. etwa Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 36 AsylG Rn. 15, Stand März 2019; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ; s. bereits - zu §§ 10, 11 AsylVfG - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1986 - 1 C 16.85 - Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2 S. 5 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Der Wortlaut des § 36 Abs. 3 Satz 8 AsylG, nach dem bei rechtzeitiger Antragstellung lediglich die Abschiebung nicht zulässig ist, weist klar auf eine bloße Vollstreckungs- bzw. Vollzugshemmung, also einen Sonderfall einer gesetzesunmittelbaren Duldung, welche die Vollziehbarkeit des Bescheides und damit auch der Abschiebungsandrohung unberührt lässt (s. etwa Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 36 AsylG Rn. 15, Stand März 2019; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ; s. bereits - zu §§ 10, 11 AsylVfG - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1986 - 1 C 16.85 - Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2 S. 5 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 21.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Der Wortlaut des § 36 Abs. 3 Satz 8 AsylG, nach dem bei rechtzeitiger Antragstellung lediglich die Abschiebung nicht zulässig ist, weist klar auf eine bloße Vollstreckungs- bzw. Vollzugshemmung, also einen Sonderfall einer gesetzesunmittelbaren Duldung, welche die Vollziehbarkeit des Bescheides und damit auch der Abschiebungsandrohung unberührt lässt (s. etwa Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 36 AsylG Rn. 15, Stand März 2019; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ; s. bereits - zu §§ 10, 11 AsylVfG - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1986 - 1 C 16.85 - Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2 S. 5 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Der Wortlaut des § 36 Abs. 3 Satz 8 AsylG, nach dem bei rechtzeitiger Antragstellung lediglich die Abschiebung nicht zulässig ist, weist klar auf eine bloße Vollstreckungs- bzw. Vollzugshemmung, also einen Sonderfall einer gesetzesunmittelbaren Duldung, welche die Vollziehbarkeit des Bescheides und damit auch der Abschiebungsandrohung unberührt lässt (s. etwa Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 36 AsylG Rn. 15, Stand März 2019; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ; s. bereits - zu §§ 10, 11 AsylVfG - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1986 - 1 C 16.85 - Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2 S. 5 ff.).
  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 137.92

    Vorliegen der Voraussetzung eines Abschiebungsschutzes - Freiwillige Erfüllung

    Auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2), vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 99.89 - (Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20 = NVwZ 1991, 792) und vom 7. November 1991 - BVerwG 9 B 300.91 - liegt nicht vor.

    Die zitierte Entscheidung vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (a.a.O.) bestätigt vielmehr die vom Berufungsgericht übernommene ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Diese Entscheidung verweist vielmehr u.a. auf die bereits genannte Entscheidung vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (a.a.O.) und die dort als "grundsätzlich geltend dargestellte Rechtslage" und folgert daraus, daß danach die Klage in der betreffenden Sache hätte als unzulässig abgewiesen werden müssen.

  • BVerwG, 07.11.1991 - 9 B 300.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde macht der Sache nach geltend, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32) und vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2) ab.

    Anders sei es nach dem Urteil vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 (a.a.O.) nur bei Abschiebungsandrohungen nebst Fristsetzung nach Ablehnung eines Asylantrags als unbeachtlich (§ 10 Abs. 2 AsylVfG) oder offensichtlich unbegründet (§ 11 Abs. 2 AsylVfG).

    Bräuchte wegen des Suspensiveffektes, der in bezug auf die Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung der Beklagten vom 17. August 1987 als Folge der Erhebung der Klage gegen diese ausländerpolizeiliche Maßnahme eingetreten ist, gemäß der in den Urteilen vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - (a.a.O.) und vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (a.a.O.) als grundsätzlich geltend dargestellten Rechtslage die zur freiwilligen Erfüllung der Ausreisepflicht gesetzte Frist nicht eingehalten zu werden, so wären Fristsetzung und Abschiebungsandrohung gegenstandslos geworden, so daß die Klage als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1982, a.a.O.).

  • VG Arnsberg, 09.01.2019 - 10 K 4187/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1986 - 1 C 16/85 -, juris Rn 21 und 22.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1992 - A 16 S 492/91

    Aufschiebende Wirkung der Asyl-Verbundklage; Ausreiseaufforderung und

    Mit Ablauf der gesetzten Frist wird der Bescheid gegenstandslos (im Anschluß an BVerwG, Urteile vom 16.10.1984, Buchholz 402.25, § 27 AsylVfG Nr. 1 und vom 16.5.1986, Buchholz 402.25, § 11 AsylVfG Nr. 2 = InfAuslR 1986, 227 = DVBl 1986, 842 = NVwZ 1986, 1027 jeweils mwN).

    Da wesentlicher Regelungsgehalt der auf § 28 AsylVfG gestützten Verfügung die Bestimmung einer konkreten Ausreisefrist und die Androhung der Abschiebung für den Fall der nicht freiwilligen Einhaltung dieser Frist ist wird der Bescheid mit einem solchen Ablauf der Frist gegenstandslos und entfaltet keine Rechtswirkungen mehr (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.4.1988, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13; vom 16.10.1984, Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1 und vom 16.5.1986, Buchholz § 11 AsylVfG Nr. 2 = InfAuslR 1986, 227 = DVBl. 1986, 842 = NVwZ 1986, 1027 m.w.N. sowie GK, RdNr. 260 zu § 28 AsylVfG).

  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 800/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft

    § 10 Abs. 3 Satz 7 AsylVfG beseitigt nicht die nach § 10 Abs. 1 AsylVfG bestehende Pflicht eines Ausländers, der einen unbeachtlichen Asylantrag gestellt hat, das Bundesgebiet unverzüglich zu verlassen, sondern setzt lediglich die zwangsweise Durchsetzung dieser Pflicht im Wege der Abschiebung für einen begrenzten Zeitraum aus, um dem Betreffenden die Durchführung eines Rechtsschutzverfahrens vom Inland aus zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Mai 1986, DVBl. 1986, S. 842 f.; InfAuslR 1986, S. 227 f.).
  • VG Aachen, 15.01.2019 - 3 L 1715/18

    Asyl; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Transparenz; Waffengleichheit;

    Dem kann nicht durch einen Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 10 und 11 AsylVfG a. F. begegnet werden, derzufolge einem Asylbewerber nach dem Ende der Aussetzung der Abschiebung nicht nochmals eine Ausreisefrist gewährt werden muss, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 1986 - 1 C 16.85 - juris, Rn. 21 f.; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 36 AsylG, Rn. 48.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1999 - 8 A 1166/98

    D (A), Verfahrensrecht, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Abschiebungsandrohung,

  • VG Arnsberg, 17.12.2018 - 3 L 1935/18
  • VG Würzburg, 19.12.2019 - W 4 S 19.32094

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer sofortigen Abschiebung für einen in Italien

  • VG Aachen, 14.02.2019 - 2 L 1865/18

    Nigeria; offensichtlich unbegründet; Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung;

  • VG Arnsberg, 11.01.2019 - 10 L 1601/18
  • VG Aachen, 12.05.2020 - 3 L 308/20

    Asyl; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Transparenz; Waffengleichheit;

  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der

  • VGH Hessen, 05.04.1990 - 13 TH 4801/88

    Beschwerde gegen einen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

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