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   BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94   

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https://dejure.org/1995,6254
BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94 (https://dejure.org/1995,6254)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1995 - 1 B 125.94 (https://dejure.org/1995,6254)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 1 B 125.94 (https://dejure.org/1995,6254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrechtlicher Status aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/ 80 - Angehörige der Europäischen Gemeinschaft - Ausweisung aufgrund generalpräventiver Gründe - Ausweisung aufgrund spezialpräventiver Gründe - Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter aus Gründen der Spezialprävention

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94
    Die Behörde hat eine hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft durch den Kläger bejaht, was den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter entspricht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 ; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 = InfAuslR 1990, 293 - EuGH, Urteil vom 27. November 1977 - Rs 30/77 - NJW 1978, 479).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94
    Die Behörde hat eine hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft durch den Kläger bejaht, was den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter entspricht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 ; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 = InfAuslR 1990, 293 - EuGH, Urteil vom 27. November 1977 - Rs 30/77 - NJW 1978, 479).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94
    Die Behörde hat eine hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft durch den Kläger bejaht, was den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter entspricht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 ; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 = InfAuslR 1990, 293 - EuGH, Urteil vom 27. November 1977 - Rs 30/77 - NJW 1978, 479).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94
    ARB 1/80), die nach Gemeinschaftsrecht die Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter ermöglichen (vgl. Art. 48 Abs. 3 EWG- Vertrag, Art. 3 EWG-Richtlinie Nr. 64/221 vom 25. Februar 1964, ABl S. 850; § 12 AufenthG/EWG), also nicht ausschließlich zum Zwecke der Generalprävention (vgl. auch Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - InfAuslR 1992, 199 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.1991 - 1 B 91.91

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94
    Zum einen läßt sich das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen erst nach Erlaß der Berufungsentscheidung beurteilen, so daß früheres Parteivorbringen in der Regel nicht geeignet ist, Revisionszulassungsgründe i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darzutun (vgl. Beschluß vom 6. August 1991 - BVerwG 1 B 91.91 -).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der

    Daher ist auch nicht klärungsbedürftig, daß eine Ausweisung, die den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entspricht, auch von Art. 14 ARB 1/80 gedeckt wird (Beschluß vom 16. Mai 1995 - BVerwG 1 B 125.94 - und vom 18. September 1995 - BVerwG 1 B 129.95 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1996, 10).
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