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   BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10   

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BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10 (https://dejure.org/2011,11120)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2011 - 7 B 62.10 (https://dejure.org/2011,11120)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2011 - 7 B 62.10 (https://dejure.org/2011,11120)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG für Strom von vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommenen Anlagen; Vereinbarkeit einer rückwirkenden Beseitigung einer gewährten Begünstigung zur Durchsetzung eines erwünschten Verhaltens ohne Bereitstellung einer ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG für Strom von vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommenen Anlagen; Vereinbarkeit einer rückwirkenden Beseitigung einer gewährten Begünstigung zur Durchsetzung eines erwünschten Verhaltens ohne Bereitstellung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Die Klägerin meint, das Oberverwaltungsgericht sei von einem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Krankenversicherung der Rentner vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 - (BVerfGE 102, 68) aufgestellten Rechtssatz abgewichen.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 - (a.a.O.) behandelt den Fall der Beseitigung einer aus Vertrauensschutzgründen erlassenen, befristeten Übergangsvorschrift vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist.

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Eine unechte Rückwirkung liegt dagegen dann vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 - (BVerfGE 122, 374 ).

    Sie sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 65).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 12.02.2008 - 9 B 70.07

    Zulässigkeit einer Zuordnung der vom Kläger geltend gemachten Fehler in der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Insbesondere war das Oberverwaltungsgericht zur Wahrung rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (Beschluss vom 12. Februar 2008 - BVerwG 9 B 70.07 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99

    Überraschungsentscheidung, Freibeweis, schützenswertes Interesse an Gewißheit

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Auch die weiter gerügten Abweichungen von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - "Mangold" (juris Rn. 82), wonach für die Schutzwürdigkeit des Vertrauens relevant ist, dass es betätigt wurde, d.h. eine Disposition im Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage vorgenommen wurde, sowie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 - (NVwZ 2007, 1167 ), wonach die Dispositionsbedingungen vom Tag der Entscheidung an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage werden, liegen offensichtlich nicht vor.
  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    Auch die weiter gerügten Abweichungen von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - "Mangold" (juris Rn. 82), wonach für die Schutzwürdigkeit des Vertrauens relevant ist, dass es betätigt wurde, d.h. eine Disposition im Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage vorgenommen wurde, sowie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 - (NVwZ 2007, 1167 ), wonach die Dispositionsbedingungen vom Tag der Entscheidung an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage werden, liegen offensichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass und inwieweit die höchstrichterliche Beantwortung einer bestimmten Rechtsfrage des Bundesrechts zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs

  • EuGH, 21.06.2007 - C-259/05

    Omni Metal Service - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus

  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 65.02

    Voraussetzungen für einen Aufklärungsmangel; Verstoß gegen den Grundsatz des

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