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   BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18   

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BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18 (https://dejure.org/2019,25120)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2019 - 7 B 28.18 (https://dejure.org/2019,25120)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 7 B 28.18 (https://dejure.org/2019,25120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BImSchG § 16
    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine Bodenreinigungsanlage; Erforderlichkeit eines Änderungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ist aber ein Rechtsstreit in einer Instanz anhängig geworden, so hat das zur Entscheidung in diesem Rechtszug berufene Gericht schon nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit, diese Prozesslage ungeschehen zu machen und sich der Entscheidung zu entziehen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1 f. und vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 12.12.1997 - 9 B 1141.97

    Indizierte Unzulässigkeit einer fehlerhaften Berufungszulassung im

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ist aber ein Rechtsstreit in einer Instanz anhängig geworden, so hat das zur Entscheidung in diesem Rechtszug berufene Gericht schon nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit, diese Prozesslage ungeschehen zu machen und sich der Entscheidung zu entziehen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1 f. und vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen (siehe nur BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO öffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen (siehe nur BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Im Übrigen wäre insoweit letztlich in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 4 Rn. 14 m.w.N.) von der Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung auszugehen, wenn man des Weiteren annehmen wollte, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gleichwohl auf der Abweichung beruht.
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, etwa einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe; demgegenüber liegt ein materiell-rechtlicher Mangel vor, wenn die Vorinstanz deswegen zu einer unzutreffenden Bewertung der Zulässigkeit gelangt, weil sie eine materiell-rechtliche Vorfrage unzutreffend beantwortet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 18, vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 - NVwZ 2018, 739 Rn. 11 und vom 5. März 2019 - 7 B 3.18 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die für die Anwendung des § 16 Abs. 1 BImSchG vorausgesetzte Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Anlage sich nach dem Inhalt der Genehmigung - einschließlich hinzutretender Änderungsgenehmigungen - bemisst, die für die Anlage erteilt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 und vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 ).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die für die Anwendung des § 16 Abs. 1 BImSchG vorausgesetzte Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Anlage sich nach dem Inhalt der Genehmigung - einschließlich hinzutretender Änderungsgenehmigungen - bemisst, die für die Anlage erteilt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 und vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 ).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, etwa einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe; demgegenüber liegt ein materiell-rechtlicher Mangel vor, wenn die Vorinstanz deswegen zu einer unzutreffenden Bewertung der Zulässigkeit gelangt, weil sie eine materiell-rechtliche Vorfrage unzutreffend beantwortet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 18, vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 - NVwZ 2018, 739 Rn. 11 und vom 5. März 2019 - 7 B 3.18 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

  • BVerwG, 21.12.2018 - 7 BN 3.18

    Abschöpfung von Marktlagengewinnen; Aufsuchung; Erdöl; Feldesabgabe;

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 272.06

    Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge, Berufungsbegründung,

  • BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung -

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08

    Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 15.98
  • BVerwG, 29.11.2019 - 7 B 1.19

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs wegen Einschränkung der landwirtschaftlichen

    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine über den Einzelfall hinausgehende klärungsfähige und klärungsbedürftige abstrakte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in einem künftigen Revisionsverfahren zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 7 B 28.18 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 12 N 226.21

    Architekt; Löschung aus der Architektenliste; Verurteilung wegen Untreue;

    Entscheidungserheblich sind nur solche Rechtsfragen, die für die Entscheidung des Ausgangsgerichts nach seiner maßgeblichen Sicht tragend gewesen sind und die im Rahmen des Berufungsverfahrens vom Oberverwaltungsgericht zu beantworten wären (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2021 - 12 N 126/21 - BA S. 3 und 5. Juni 2020 - 12 N 100/20 - BA S. 3 m. w. N.; vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 7 B 28.18 - juris Rn. 14 m.w.N. und vom 5. November 2021 - 2 B 15.21 - juris Rn. 18).
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