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   BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95   

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BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95 (https://dejure.org/1997,1668)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 10 C 1.95 (https://dejure.org/1997,1668)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 (https://dejure.org/1997,1668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufsoffizier der NVA - Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland - Umzug in ein westliches Bundesland nach diesem Zeitpunkt - Kein Anspruch auf Umzugskosten

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Art. 8; ; Einigungsvertrag Art. 9 Abs. 2; ; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachgebiet B Abschn. II Nr. 2 § 4 Abs. 2; ; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachg... ebiet B Abschn. II Nr. 2 § 5 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; VwVfG § 38 Abs. 1; ; Soldatengesetz § 30 Abs. 1; ; Soldatenversorgungsgesetz § 62

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 85
  • NVwZ 1998, 861 (Ls.)
  • DVBl 1998, 649 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 386 ).

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).

    Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1995 - 12 A 435/93

    Weitergeltung von Recht der ehemaligen DDR; Anspruch auf Erstattung der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    BVerwG 10 C 1.95 OVG 12 A 435/93.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Januar 1995, 12 A 435/93, die Beklagte zu verpflichten, ihm Umzugskosten in Höhe von 3 141, 89 DM zu erstatten.

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 ; Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 = DVBl 1995, 746).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 ; Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 = DVBl 1995, 746).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85

    Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
  • OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03

    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und

    Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 - , LKV 1998, S. 271 [272]).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
    Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2023 - 10 A 1120/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 4 B 25.15 -, juris Rn. 13, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, juris Rn. 27, und vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 13.
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
    Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
  • VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011

    Ärztliche Untersuchung zur Reaktivierung

    Eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung stellt nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, B.v. 26.5.2003 - 8 B 73.03 - juris Rn. 5; U.v. 17.12.1997 - 10 C 1.95 - juris Rn. 27; SächsOVG, B.v. 27.7.2016 - 5 B 117.16 - juris Rn. 6; Schröder in Schoch/Schneider, VwVfG, Stand August 2022, § 38 Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 117/16

    Vorläufiger Rechtsschutz; Kommunalabgabenbescheid; Aussetzung der Vollziehung;

    Ob dies zutrifft, ist durch Auslegung der Willenserklärung der Behörde entsprechend § 133 BGB zu ermitteln, wobei maßgebend nicht der innere, sondern der erklärte Wille ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 12 bis 14, v. 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, juris Rn. 19, und v. 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, juris Rn. 27, Beschl. v. 26. Mai 2003 - 8 B 73.03 -, juris Rn. 5, und v. 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 1 A 3958/02
    Zu letzterem vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 -, DokBer B 2004, 6, Urteile vom 20. Juni 2000 - 10 C 3.99 -, BVerwGE 111, 255 = BWV 2000, 203, und vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, BVerwGE 106, 85, Beschlüsse vom 27. November 1986 - 1 WB 102.84 -, BVerwGE 83, 255, und vom 29. November 1978 - 1 WB 19.78 -, BVerwGE 63, 165.
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 2 K 5735/01
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1/95 -, Buchholz 111 Art. 9 EV Nr. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, BVerwGE 97, 323 ff., 326, DVBl 1995, 746; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 28/84 -, BVerwGE 74, 15 ff., 17.
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