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   BVerwG, 17.12.2009 - 10 C 27.08   

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https://dejure.org/2009,5254
BVerwG, 17.12.2009 - 10 C 27.08 (https://dejure.org/2009,5254)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 10 C 27.08 (https://dejure.org/2009,5254)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 10 C 27.08 (https://dejure.org/2009,5254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 14a Abs. 3, § 32, § 34 Abs. 1, § 38 Abs. 2; AufenthG § 59 Abs. 1
    Verzicht auf Asylverfahren; Einstellung; Rücknahme; Abschiebungsandrohung; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

  • openjur.de

    Verzicht auf Asylverfahren; Einstellung; Rücknahme; Abschiebungsandrohung; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 14a Abs. 3, § 32, § 34 Abs. 1, § 38 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zum Erlass einer Abschiebungsandrohung bei Einstellung eines Verfahrens im Falle eines Verzichts gem. § 14a Abs. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 14 a Abs. 3, AsylVfG § 32, AsylVfG § 34 Abs. 1, AsylVfG § 38 Abs. 2, AufenthG § 59 Abs. 1
    Asylverfahren, Verzicht, Einstellung, Rücknahme, Abschiebungsandrohung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zum Erlass einer Abschiebungsandrohung bei Einstellung eines Verfahrens im Falle eines Verzichts gem. § 14a Abs. 3 Asylverfahrensgesetz ( AsylVfG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 454
  • DÖV 2010, 618
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 10 C 27.08
    Das Asylverfahrensgesetz ist vom Grundsatz der Beschleunigung und Konzentration des Verfahrens geprägt (vgl. Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2008 - 3 L 224/06

    Zur Anwendbarkeit des § 34 AsylVfG in den Fällen des § 14a Abs. 3 AsylVfG

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 10 C 27.08
    - OVG Mecklenburg-Vorpommern - 17.06.2008 - AZ: OVG 3 L 224/06.
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

    Zugleich hat es dem Ausländer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebung nach §§ 59 und 60 Abs. 10 AufenthG anzudrohen (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 10 C 27.08 - InfAuslR 2010, 263).

    Dass § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG als Auffangnorm nicht nur bei der Ablehnung eines Asylantrags gilt, sondern grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesamts im Sinne des Dritten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Asylverfahrensgesetzes erfasst, durch die der Ausländer nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt worden ist, zeigt sich auch daran, dass der Gesetzgeber hier eine entsprechende Formulierung verwendet wie in § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG in Bezug auf die Zuständigkeit des Bundesamts zum Erlass der Abschiebungsandrohung (vgl. dazu Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O. - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 10 B 42.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Antragsfiktion,

    BVerwG 10 B 42.08 (10 C 27.08).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 27.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2024 - 4 LB 179/23

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für den Erlass von

    Sie beruft sich wegen der Zuständigkeit des Bundesamtes für den Erlass einer Abschiebungsandrohung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2009 - 10 C 27.08 - (NVwZ-RR 2010, 454).

    Die Vorschrift erfasst vielmehr auch die Fälle, in denen es einer Sachentscheidung wegen der Rücknahme des Antrags nicht mehr bedarf (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 10 C 27.08 - juris Rn. 11 zu § 34 AsylVfG; Heusch, in: BeckOK AuslR, Stand Oktober 2023, § 32 AsylG Rn. 29; Göbel-Zimmermann, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 1. Aufl. 2017, Rn. 578).

  • VG Schleswig, 04.12.2015 - 10 A 25/15

    Abschiebungsandrohung mit dem Ziel eines sicheren Drittstaats (hier: Bulgarien)

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem bereits früher entschieden, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen eine ablehnende Sachentscheidung über den Asylantrag gefällt wird, sondern sich auf alle Entscheidungen im Sinne des Dritten Unterabschnitts bezieht, durch die der Ausländer nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 10 C 27/08 - Buchholz 402.25 § 14a AsylVfG Nr. 2, Juris-Rn. 11).
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 20.09

    Angemessenheit der mit einer Abschiebungsandrohung gesetzten Frist zur Ausreise

    Zugleich hat es dem Ausländer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebung nach §§ 59 und 60 Abs. 10 AufenthG anzudrohen (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 10 C 27.08 - InfAuslR 2010, 263).
  • VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15

    Asylantrag; Rücknahme; Rechtsschutzbedürfnis

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auch bei einer Einstellung des Verfahrens aufgrund einer Rücknahme des Asylantrages berechtigt, eine Abschiebungsandrohung zu erlassen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 10 C 27.08 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 28.11.2016 - A 3 K 758/16

    Sachentscheidung des Bundesamtes trotz vorheriger Rücknahme des Asylantrages;

    Das Bundesamt ist deshalb auch im Fall einer Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme des Asylantrags berechtigt und verpflichtet, eine Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG i.V.m. §§ 59, 60 Abs. 10 AufenthG zu erlassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 10 C 27.08 -, juris; Funke-Kaiser a.a.O. § 32 Rn. 24, 30, 32).
  • VG Potsdam, 29.04.2016 - 12 K 393/15

    Asylrechts (sicherer Drittstaat Verfahren Syrien/Bulgarien)

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem bereits früher entschieden, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen eine ablehnende Sachentscheidung über den Asylantrag gefällt wird, sondern sich auf alle Entscheidungen im Sinne des Dritten Unterabschnitts bezieht, durch die der Ausländer nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 10 C 27/08 -, juris).
  • VG Oldenburg, 10.09.2012 - 5 A 1482/11

    Abschiebungsschutz; EMRK, 1. Zusatzprotokoll; Gesundheitsversorgung;

    Die auf §§ 34 AsylVfG, 59 AufenthG beruhende Abschiebungsandrohung im angegriffenen Bescheid des zuständigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 10 C 27.08 - juris) Bundesamtes ist an sich rechtmäßig.
  • VG Hannover, 28.09.2018 - 10 B 5872/18

    Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; einwöchige Ausreisefrist; Ghana;

    Der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 AsylG erfasst auch die Fälle, in denen es einer Sachentscheidung wegen der Rücknahme des Antrags grundsätzlich nicht mehr bedarf, da § 32 AsylG keine die Anwendung des § 34 AsylG ausschließende Spezialvorschrift darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - BVerwG 10 C 27.08 -, juris).
  • VG München, 08.03.2017 - M 21 S 16.32737

    Rechtswidrige Einstellung des Asylverfahrens - fehlende ordnungsgemäße Belehrung

  • VG Hannover, 07.01.2015 - 13 A 11293/14

    Abschiebeandrohung; Asylverfahren; Ausreiseaufforderung; Einstellung

  • VG Ansbach, 15.08.2014 - AN 11 S 14.30681

    Statthafter Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach § 38 Abs. 2 AsylVfG

  • VG Augsburg, 08.01.2014 - Au 6 K 13.30267

    Einstellung des Asylverfahrens

  • VG Bayreuth, 12.01.2017 - B 4 S 17.30034

    Verfahreneinstellung wegen Versäumnisses eines Termins zur erkennungsdienstlichen

  • VG Bayreuth, 12.01.2017 - B 4 S 16.30569

    Unzureichende Belehrung über die Rechtsfolgen des Nichterscheinens zum

  • VG Köln, 30.11.2018 - 19 K 12050/16
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