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   BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79   

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https://dejure.org/1980,3255
BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79 (https://dejure.org/1980,3255)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1980 - 6 C 101.79 (https://dejure.org/1980,3255)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 6 C 101.79 (https://dejure.org/1980,3255)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entziehung des gesetzlichen Richters - Fehlen eines Tatbestandes im Urteil

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  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Auch kann seine Mitwirkung an dieser Verhandlung, falls sie der Vertretungsregelung des Geschäftsverteilungsplanes nicht entsprochen hat, angesichts der dargelegten Mängel bei der Bestimmung der zur Vertretung berufenen Richter nicht als ein die Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht berührender Irrtum (BVerfGE 27, 297 [304]; 29, 45 [48 f]; Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] mit weiteren Nachweisen) angesehen werden.
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Auch kann seine Mitwirkung an dieser Verhandlung, falls sie der Vertretungsregelung des Geschäftsverteilungsplanes nicht entsprochen hat, angesichts der dargelegten Mängel bei der Bestimmung der zur Vertretung berufenen Richter nicht als ein die Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht berührender Irrtum (BVerfGE 27, 297 [304]; 29, 45 [48 f]; Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] mit weiteren Nachweisen) angesehen werden.
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Gesetzlicher Richter ist demnach der Richter, dessen Entscheidungsbefugnis sich aus den Zuständigkeitsregelungen der anzuwendenden Verfahrensordnung, hier der Verwaltungsgerichtsordnung, aus dem Geschäftsverteilungsplan und aus den ihn ergänzenden Aufzeichnungen sowie - innerhalb des Spruchkörpers - aus der Berufung durch den Vorsitzenden ergibt (BVerfGE 18, 344 [352]).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, daß das Verwaltungsgericht in der Sitzung am 4. September 1979 im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorschriftsmäßig besetzt war (vgl. dazu BVerwGE 44, 215 [219 f.]).
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49]; BVerwGE 48, 369), folgt dies für Wehrpflichtsachen insbesondere aus der Neufassung der Vorschriften der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Es war nicht Sinn der Neufassung, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses im Protokoll und im Tatbestand vorzuschreiben (Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Insoweit liegt der vorliegende Fall anders als die in BVerwGE 13, 338 abgedruckte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, der ein Fall zugrunde liegt, in dem das Ergebnis der Beweiserhebung weder in der Verhandlungsniederschrift noch im Urteil inhaltlich wiedergegeben oder sonstwie in den Akten niedergelegt und den Beteiligten mitgeteilt worden war.
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Urteilsverkündung - Mitwirkende Richter

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49]; BVerwGE 48, 369), folgt dies für Wehrpflichtsachen insbesondere aus der Neufassung der Vorschriften der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Auch kann seine Mitwirkung an dieser Verhandlung, falls sie der Vertretungsregelung des Geschäftsverteilungsplanes nicht entsprochen hat, angesichts der dargelegten Mängel bei der Bestimmung der zur Vertretung berufenen Richter nicht als ein die Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht berührender Irrtum (BVerfGE 27, 297 [304]; 29, 45 [48 f]; Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] mit weiteren Nachweisen) angesehen werden.
  • BVerwG, 19.08.1980 - 6 CB 29.80

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Klärungsbedürftige

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79
    Dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, daß ihre Rechtssache von dem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) behandelt und entschieden wird, ist nur genügt, wenn die Zusammensetzung des Verwaltungsgerichts mit § 5 Abs. 3, §§ 15 bis 30 VwGO vereinbar ist und den gemäß §§ 21 e bis 21 g GVG im Geschäftsverteilungsplan aufgestellten Regelungen entspricht (Beschluß vom 19. August 1980 - BVerwG 6 CB 29.80 - Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 138 RdNr. 2; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 6. Aufl., § 133 Anm. 2).
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