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   BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23   

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https://dejure.org/2024,6242
BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23 (https://dejure.org/2024,6242)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2024 - 4 B 21.23 (https://dejure.org/2024,6242)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2024 - 4 B 21.23 (https://dejure.org/2024,6242)
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  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Der Gebietscharakter des Mischgebiets nach § 6 BauNVO wird gekennzeichnet durch ein gleichwertiges und gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnnutzung und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, und deren wechselseitige Verträglichkeit (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309 und vom 18. Oktober 2017 âEURŒ- 4 C 5.16 - BVerwGE 160, 104 Rn. 22).

    Die besondere Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Wohnung folgt daraus, dass sie die "persönliche Lebenssphäre" der Bewohner in ihrem räumlich-gegenständlichen Bereich - mit der auf Dauer angelegten Häuslichkeit sowie der Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 - âEURŒBVerwGE 160, 104 Rn. 17) - bildet.

  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5.20

    Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells in einem Mischgebiet

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Die Klägerin entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 - 4 C 5.20 - (BVerwGE 174, 118) einen Rechtssatz des Inhalts, dass es bei der Frage der Zulässigkeit von Terminwohnungen in einem Mischgebiet ausschließlich auf bauplanungsrechtliche Erwägungen ankomme.

    Solche Störungen setzen voraus, dass der Betrieb nach außen - in welcher Form auch immer - in Erscheinung tritt und/oder in den Nachtstunden betrieben wird (BVerwG, Urteil vom 9. November 2021 - 4 C 5.20 - BVerwGE 174, 118 Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Der Gebietscharakter des Mischgebiets nach § 6 BauNVO wird gekennzeichnet durch ein gleichwertiges und gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnnutzung und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, und deren wechselseitige Verträglichkeit (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309 und vom 18. Oktober 2017 âEURŒ- 4 C 5.16 - BVerwGE 160, 104 Rn. 22).

    Das Nebeneinander zweier Nutzungsarten setzt wechselseitige Rücksicht der einen Nutzung auf die andere und deren Bedürfnisse voraus (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309 ).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Schließlich kann gegen die bauplanungsrechtliche Bewertung der mit der Nutzung einer sogenannten Terminwohnung für die Bewohner der anderen Wohnungen im gleichen Haus einhergehenden Beeinträchtigungen ihrer Wohnsituation nicht eingewandt werden, dass das allgemeine Bauplanungsrecht keinen "Milieuschutz" gewährleisten kann und soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13.94 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 136 S. 43).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Denn die Zulässigkeit von Nutzungen in den einzelnen Baugebieten hängt nicht nur von der Immissionsträchtigkeit oder Immissionsverträglichkeit ab, sondern wird auch von anderen Maßstäben der städtebaulichen Ordnung bestimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 und vom 24. Februar 2000 - 4 C 23.98 - Buchholz 406.12 § 9 BauNVO Nr. 7 S. 3).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Denn die Zulässigkeit von Nutzungen in den einzelnen Baugebieten hängt nicht nur von der Immissionsträchtigkeit oder Immissionsverträglichkeit ab, sondern wird auch von anderen Maßstäben der städtebaulichen Ordnung bestimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 und vom 24. Februar 2000 - 4 C 23.98 - Buchholz 406.12 § 9 BauNVO Nr. 7 S. 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Der Vorwurf, die Vorinstanz habe einen abstrakten Rechtssatz des Divergenzgerichts fehlerhaft oder gar nicht angewandt, genügt dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 âEURŒ- 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Diese Abweichung setzt einen Widerspruch in einem abstrakten Rechtssatz voraus, also einen prinzipiellen Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2024 - 4 B 21.23
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
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