Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6902
BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11 (https://dejure.org/2013,6902)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2013 - 2 B 130.11 (https://dejure.org/2013,6902)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2013 - 2 B 130.11 (https://dejure.org/2013,6902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,6902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 (- BVerwG 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1) könne das kumulierte fiskalische Interesse daran, die Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte Personal niedrig zu halten, einen dringenden dienstlichen Belang darstellen.

    Der Kläger macht geltend, das Oberverwaltungsgericht habe in Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 a.a.O., wonach es für die Sach- und Rechtslage maßgeblich auf den Zeitpunkt des Beginns der Altersteilzeit ankomme, zu Unrecht als Beleg für die Struktursicherheit des vom Kläger wahrgenommenen Dienstpostens einen erst nach dem beantragten Beginn der Altersteilzeit beschlossenen Organisations- und Dienstplan (ODP) der Beklagten genügen lassen.

    Es hat vielmehr im angenommenen Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - das vom Oberverwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 a.a.O. verhält sich hierzu nicht - auf den Beginn der beantragten Altersteilzeit als maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung des zwischen den Beteiligten allein streitigen Tatbestandsmerkmals der dringenden dienstlichen Belange im Sinne des § 93 Abs. 1 Nr. 4 BBG a.F. bzw. des § 72b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BBG a.F. abgestellt.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Im Übrigen trifft den Dienstherrn nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungslast für die in seiner Sphäre liegenden Tatsachen, aus denen er für sich günstige Rechtsfolgen herleitet - hier der Gewährung der Altersteilzeit im Einzelfall entgegenstehender dringender dienstlicher Belange -, und die materielle Beweislast, wenn nicht geklärt werden kann, ob diese Tatsachen vorliegen oder nicht (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1, vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 und vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 33).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Im Übrigen trifft den Dienstherrn nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungslast für die in seiner Sphäre liegenden Tatsachen, aus denen er für sich günstige Rechtsfolgen herleitet - hier der Gewährung der Altersteilzeit im Einzelfall entgegenstehender dringender dienstlicher Belange -, und die materielle Beweislast, wenn nicht geklärt werden kann, ob diese Tatsachen vorliegen oder nicht (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1, vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 und vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 33).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Im Übrigen trifft den Dienstherrn nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungslast für die in seiner Sphäre liegenden Tatsachen, aus denen er für sich günstige Rechtsfolgen herleitet - hier der Gewährung der Altersteilzeit im Einzelfall entgegenstehender dringender dienstlicher Belange -, und die materielle Beweislast, wenn nicht geklärt werden kann, ob diese Tatsachen vorliegen oder nicht (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1, vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 und vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 33).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 173 = NVwZ 2011, 507; stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 173 = NVwZ 2011, 507; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Ob das Verwaltungsgericht diesen Rechtssatz im zu entscheidenden Fall auch rechtsfehlerfrei angewandt und daraus die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind, ist - unabhängig davon, dass dies hier keinen ernstlichen Zweifeln ausgesetzt ist (siehe 1.) - für das Vorliegen einer die Zulassung der Berufung gebietenden Divergenz hingegen ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 16 (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 16.05.2023 - 1 LA 177/21

    Widerruf der einem iranischen Staatsangehörigen zuerkannten

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechts- oder Tatsachensatzes bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht den Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts, ohne diesem inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130.11, juris Rn. 5 sowie v. 13.02.2019 - 1 B 2.19, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21.02.2020 - 9 ZB 20.30427, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

    Eine Divergenz liegt aber nicht vor, wenn das Ausgangsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall lediglich rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - BVerwG 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O. (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13

    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der

    Im Übrigen läge eine Divergenz selbst dann nicht vor, wenn das Ausgangsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall lediglich rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - BVerwG 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 16 (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2018 - 2 LA 1584/17

    Begründete Furcht; EuGH; Flüchtling; Flüchtlingsschutz; Prognosemaßstab;

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - 2 B 130.11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2015 - 1 L 58/15

    Zur Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Dem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. März 2013 in dem Verfahren 2 B 130.11 vermag der Senat keine Anhaltspunkte für eine Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu entnehmen; soweit darin ohne weitere Ausführungen lediglich auf § 52 Abs. 2 GKG abgestellt wird, mag dies seinen Anlass in den dortigen Besonderheiten des Einzelfalles haben.
  • OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15

    Zuständigkeit für die Durchfürhung eines Asylverfahrens; Umdeutung einer

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - BVerwG 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 16 (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO); Senatsbeschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 211/12 - (zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei das Landesbeamtengesetz in der zum Beginn der Altersteilzeit (01.08.2009) geltenden Fassung - im Folgenden: LBG a.F. - (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2013 - 2 B 130.11 -, Juris; Urteile des Senats vom 29.07.2008 - 4 S 988/07 -, ESVGH 59, 45, und vom 17.07.2008 - 4 S 2908/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - 6 E 1168/14

    Streitwert Altersteilzeit Blockmodell

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 2013 - 2 B 130.11 -, http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=190313B2B130.11.0, und vom 11. Dezember 2008 - 2 B 76.08 -, http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=111208B2B76.08.0.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2020 - 1 L 483/16
    Das kann eine Divergenz nicht begründen, weil die geltend gemachte Abweichung grundsätzlicher Art sein muss, da die Divergenzrüge einer Gefährdung der Rechtseinheit entgegenwirken soll (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 27.06.2018 - 1 L 105/15 -, juris Rn. 5; vgl. auch die ständige Rspr. des BVerwG zur Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, z.B. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130/11 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 02.07.2019 - 2 B 78/18 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 02.09.2019 - 3 B 28/18 -, juris Rn. 6: siehe auch Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 124 Rn. 42 m.w.N. -, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht