Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4215
BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07 (https://dejure.org/2008,4215)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2008 - 8 B 112.07 (https://dejure.org/2008,4215)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 8 B 112.07 (https://dejure.org/2008,4215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 66, 88
    Sachantrag; Beigeladene; Streitgegenstand; erweiterter Streitgegenstand; Klagebegehren; Teilentscheidung; Berechtigtenfeststellung; Restitutionsausschlussgründe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 66, 88
    Beigeladene; Berechtigtenfeststellung; Klagebegehren; Restitutionsausschlussgründe; Sachantrag; Streitgegenstand; Teilentscheidung; erweiterter Streitgegenstand

  • Wolters Kluwer

    Sachantragsstellung als Voraussetzung eines erstmaligen Aufgreifens der zugunsten eines Restitutionsantragstellers getroffenen Berechtigtenfeststellung durch einen Verfügungsberechtigten; Möglichkeit einer Überprüfung selbstständiger und der Bestandskraft fähiger ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachantrag; Beigeladene; Streitgegenstand; erweiterter Streitgegenstand; Klagebegehren; Teilentscheidung; Berechtigtenfeststellung; Restitutionsausschlussgründe

  • Judicialis

    VwGO § 66; ; VwGO § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 66 § 88
    Verwaltungsprozessrecht: Selbständiges Antragserfordernis für den Verfügungsberechtigten bezüglich der Berechtigtenfeststellung im Restitutionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 916
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07
    Die Klägerin hat den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nur insoweit angegriffen, als er sie beschwert, also nur, soweit die Auskehr des Erlöses wegen eines Ausschlusstatbestandes verweigert wurde, so dass die im Bescheid gleichzeitig enthaltene Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht Gegenstand des Rechtsbehelfs und damit zunächst auch nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war (zur Selbstständigkeit solcher Teilentscheidungen vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N., vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, S. 23 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 m.w.N.).

    Ein im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beigeladener Dritter kann aber die behördliche Feststellung der Berechtigung im Rahmen einer vom Berechtigten erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen (stRspr, vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 a.a.O. m.w.N.).

    Solange der Dritte aufgrund eines von der Behörde angenommenen Ausschlussgrundes die Rückgabe des umstrittenen Vermögenswerts nicht zu befürchten hat, darf er sich nicht nur auf die Verteidigung des angegriffenen Bescheides beschränken, er ist sogar mangels Beschwer gehindert, die den Anmelder begünstigende Berechtigtenfeststellung anzugreifen (stRspr, vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 a.a.O.).

    Der klagende Anmelder muss aber erst dann gewärtig sein, die bis dahin sicher geglaubte Rechtsposition der Berechtigtenfeststellung verlieren zu können, wenn der Drittbetroffene sie in Form eines zulässigen Angriffs hinreichend deutlich in Frage stellt (Urteil vom 16. Juli 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07
    Die Klägerin hat den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nur insoweit angegriffen, als er sie beschwert, also nur, soweit die Auskehr des Erlöses wegen eines Ausschlusstatbestandes verweigert wurde, so dass die im Bescheid gleichzeitig enthaltene Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht Gegenstand des Rechtsbehelfs und damit zunächst auch nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war (zur Selbstständigkeit solcher Teilentscheidungen vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N., vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, S. 23 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 m.w.N.).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Prüfung der Berechtigung von Klägern durch das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen das in § 88 VwGO bestimmte Gebot gesehen, über das Klagebegehren nicht hinauszugehen (Urteil vom 16. April 1998 a.a.O. S. 313).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07
    Das Klagebegehren ergibt sich nicht nur aus dem Klageantrag, sondern ist anhand des im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommenden Rechtsschutzziels zu ermitteln (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07
    Die Klägerin hat den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nur insoweit angegriffen, als er sie beschwert, also nur, soweit die Auskehr des Erlöses wegen eines Ausschlusstatbestandes verweigert wurde, so dass die im Bescheid gleichzeitig enthaltene Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht Gegenstand des Rechtsbehelfs und damit zunächst auch nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war (zur Selbstständigkeit solcher Teilentscheidungen vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N., vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, S. 23 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 7 C 35.97
    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07
    Die Klägerin hat den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nur insoweit angegriffen, als er sie beschwert, also nur, soweit die Auskehr des Erlöses wegen eines Ausschlusstatbestandes verweigert wurde, so dass die im Bescheid gleichzeitig enthaltene Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht Gegenstand des Rechtsbehelfs und damit zunächst auch nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war (zur Selbstständigkeit solcher Teilentscheidungen vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N., vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, S. 23 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.2010 - 3 B 29.10

    Restitutionsprozess; behördliche Feststellung der Berechtigung;

    Die Beigeladene ist der Auffassung, das Verwaltungsgericht weiche mit dem von ihm aufgestellten Rechtssatz, wonach ein Beigeladener keine Sachanträge stellen dürfe, die von dem vom Kläger bestimmten Streitgegenstand abwichen, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - (BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9) und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159) sowie dem Beschluss vom 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 90) ab.

    Es hat lediglich für diese besondere Situation des vermögensrechtlichen Rückübertragungsverfahrens dargelegt, dass der verfassungsrechtlich gebotene Rechtsschutz des Drittbetroffenen gebiete, ihm diese "einem Anschlussrechtsmittel vergleichbare Befugnis" einzuräumen (Urteil vom 16. Juli 1998 a.a.O. sowie Beschluss vom 19. Mai 2008 a.a.O.).

    Der beigefügte Klammerzusatz "(vgl. § 66 Satz 2 VwGO)" soll darauf hinweisen, dass diese Konstellation der eines abweichenden Sachantrages nach dieser Vorschrift vergleichbar ist (so ausdrücklich Beschluss vom 19. Mai 2008 a.a.O. Rn. 8).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 8 B 42.11

    Zur notwendigen Beiladung eines Verfügungsberechtigten bei Erlass eines

    Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren diese behördliche Teilentscheidung erstmals angegriffen, so führt das dazu, dass der Beigeladene den vom Kläger vorgegebenen Streitgegenstand um die Frage der Berechtigtenfeststellung erweitern kann (vgl. den zwischen den vorliegend Beteiligten ergangenen Beschluss vom 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07 - unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung, insbesondere Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N. und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159).

    Denn die von der Beschwerde als irreführende Hinweise beanstandete Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass in einem Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz die Beigeladene durch entsprechenden Vortrag und einen Klageabweisungsantrag die Feststellung der Berechtigung der Klägerin zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen kann, ist weder rechtsfehlerhaft noch irreführend (vgl. den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

    Für die Ermittlung des Klagebegehrens ist aber nicht allein der Wortlaut der Anträge, sondern das wirkliche, in dem gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144; Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 -, BVerwGE 115, 267; Beschluss vom 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 90).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Zu einer Überprüfung dieser bestandskräftigen - und rechtlichen Bedenken im Übrigen nicht unterliegenden - Feststellung der angefochtenen Bescheide ist das Gericht nicht befugt (BVerwG, Urt. v. 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17, S. 56, 65 und - zuletzt - Beschl. v. 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07 - Bh 428 § 2 VermG Nr. 90, S. 27, 28 ff.).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    Die Kläger sind zwar Berechtigte, denn sie sind Rechtsnachfolger ihrer verstorbenen Mutter und die Beigeladenen haben einen Sachantrag auf gerichtliche Prüfung der schädigenden Maßnahme nach § 1 VermG als einer bestandskräftigen selbstständigen Teilentscheidung des angefochtenen Bescheides nicht gestellt (BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17, S. 56, 65 und - zuletzt - Beschluss vom 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07 - Bh 428 § 2 VermG Nr. 90, S. 27, 28 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und

    Diese im Nichtannahmebeschluss nicht weiter diskutierte Grundannahme des Bundesverfassungsgerichts, der Antrag sei für die Ermittlung des Rechtsschutzziels maßgeblich, damit lege der Antragsteller den Streitgegenstand fest, steht nicht in Übereinstimmung mit dem herrschenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff: Danach wird der Streitgegenstand durch Klageanspruch und Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiellrechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d.h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (stRspr des BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 20.04.1977 - 6 C 7.74 BVerwGE 52, 247, 249: Urt. v. 13.09.1984 - 2 C 22.83 -, BVerwGE 70, 110, 112; Urt. v. 10.05.1994 - 9 C 501.93-, BVerwGE 96, 24, 25; Beschl., v. 09.02.2000 - 9 B 31.00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29; Urt. v. 26.06.2002 - 1 C 17.01 -, BVerwGE 116, 326; Urt. v. 12.04.2005 - 1 C 4.04 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 3: Urt. v. 26.10.2006 - 10C 12.05-, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 83; Beschl. v. 19.05.2008 - 8 B 112.07-, NVwZ 2008, 916 - jeweils zitiert nach juris; vgl. zum entsprechenden Streitgegenstand im Verfahren nach § 123 VwGO VGH München, Beschl. v. 15.11.2002 - 10 CE 02.1467-, juris; Beschl. v. 23.02.2005 - 7 CE 05.159 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.04.2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht