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   BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20   

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BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20 (https://dejure.org/2020,5020)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2020 - 6 AV 1.20 (https://dejure.org/2020,5020)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 6 AV 1.20 (https://dejure.org/2020,5020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Örtlich zuständiges Gericht für Klage auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag wegen Zweitwohnung

  • doev.de PDF

    Örtlich zuständiges Gericht für Klage auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag wegen Zweitwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung; Rundfunkbeitrag; örtliche Zuständigkeit; ortsgebundenes Recht

  • rechtsportal.de

    VwGO § 52 Nr. 3 S. 2
    Örtlich zuständiges Gericht für Klage auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung; Keine konstitutive Zuständigkeitsbestimmung bei widerspruchsfreier Zuweisung der örtlichen Zuständigkeit durch das Prozessrecht; Definition der ortsgebundenen Rechte im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 553
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.2019 - 2 AV 1.19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20
    Da die Vorschrift allein auf den Wohnsitz abstellt, macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. April 2019 - 2 AV 1.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:180419B2AV1.19.0] - juris Rn. 14 f. zu § 52 Nr. 4 VwGO).
  • BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16

    Fernbus; Buslinienverkehr; Fernbuslinienverkehr; Personenfernverkehr;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20
    Ferner zählen dazu die nur in der natürlichen Ausübung an Grundstücke gebundenen Rechte, weil auch in diesen Fällen die in § 52 Nr. 1 VwGO vorausgesetzte weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium besteht, auf dem es ausgeübt wird (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0] - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 41 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20
    Der zur Verhinderung der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" gerechtfertigte Wechsel von der am Gerätebesitz anknüpfenden Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag mit dem Anknüpfungsmerkmal der Wohnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 32) macht den Rundfunkbeitrag und den hier geltend gemachten Befreiungsanspruch indes nicht zum Realrecht.
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20
    Zwar knüpfen sowohl die Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich gemäß § 2 Abs. 1 RBStV als auch der richterrechtlich geschaffene Befreiungsanspruch für Zweitwohnungsinhaber (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180718.1bvr167516] - BVerfGE 149, 222 Rn. 106 ff., 150) an das Innehaben einer (Zweit-)Wohnung an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 5 F 13/23

    Bestimmen der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts bzgl. Befreiung von dem

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 6 AV 1.20 -, NVwZ-RR 2020, 553, juris, Rn. 5; eingehend OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2021, a. a. O., Rn. 4 ff., jeweils m. w. N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2021, a. a. O., Rn. 19, jeweils m. w. N.

  • VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89

    Corona, Überbrückungshilfe III, kein Gerichtsstand nach § 52 Nr. 1 VwGO bei

    Ferner zählen dazu die nur in der natürlichen Ausübung an Grundstücke gebundenen Rechte, weil auch in diesen Fällen die in § 52 Nr. 1 VwGO vorausgesetzte weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium besteht, auf dem es ausgeübt wird (BVerwG, B.v. 20.2.2020 - 6 AV 1/20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht

    Der Kläger verfügte zum Zeitpunkt der Klageerhebung über einen Erstwohnsitz bei seinen Eltern in W. und einen Zweitwohnsitz in M. Beide Wohnsitze sind im Rahmen des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO als gleichwertig anzusehen, weil die Vorschrift allein auf den "Wohnsitz" abstellt und nicht nach Erst- und Zweitwohnsitz differenziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 6 AV 1.20 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 101 Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 6 A 14.20

    Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Gerichts i.R.d.

    Die Klage ist gegen den Mitteldeutschen Rundfunk zu richten, bei dem es sich um eine Behörde i.S.v. § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO handelt und dessen Zuständigkeitsbereich sich auf mehrere Länder erstreckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 6 AV 1.20 [ECLI:DE:BVerwG:2020:200220B6AV1.20.0] - NVwZ-RR 2020, 553).
  • VG München, 15.07.2020 - M 31 K 17.3817

    Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören zu den ortsgebundenen Rechten im Sinne dieser Regelung vor allem die an ein bestimmtes Grundstück geknüpften Rechte, weil sie unter Voraussetzung dieser örtlichen Gebundenheit eingeräumt sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.2020 - 6 AV 1/20 - juris Rn. 5).
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