Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,38961
BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03 (https://dejure.org/2003,38961)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2003 - 8 BN 1.03 (https://dejure.org/2003,38961)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2003 - 8 BN 1.03 (https://dejure.org/2003,38961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,38961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Ersetzung von Erklärungen mit Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG - Vorbehalt von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft für das gewählte Gemeindeparlament oder Kreisparlament - Zurückweisung eines Rechtsanwalts nur bei Vorliegen eines vom Anwaltsgericht ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
    Nicht jede Verletzung des einfach-rechtlichen Kommunalverfassungsrechts begründet zugleich einen Verfassungsverstoß (Bundesverfassungsgericht, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 23. Juli 2002 - 2 BvL 14/98 - LKV 2002, 569 ).

    a) Die Beschwerde meint, eine Divergenz bestehe hinsichtlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2002 (a.a.O.), wonach die Bildung der Zweckverbände in den neuen Ländern zunächst auf der Kommunalverfassung der DDR vom 17. Mai 1990 beruht habe.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
    b) Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Rechtssatz in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - (BVerfGE 72, 200) und vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - (BVerfGE 97, 67) rügt, wonach die sog. "echte Rückwirkung" wegen Verstoßes gegen das Vertrauensschutzgebot grundsätzlich unzulässig sei, wird kein abstrakter Rechtssatzwiderspruch dargelegt.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
    b) Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Rechtssatz in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - (BVerfGE 72, 200) und vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - (BVerfGE 97, 67) rügt, wonach die sog. "echte Rückwirkung" wegen Verstoßes gegen das Vertrauensschutzgebot grundsätzlich unzulässig sei, wird kein abstrakter Rechtssatzwiderspruch dargelegt.
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
    Die Norm bestimmt, dass die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren nicht nur auf Bundes- und Landesebene gelten sollen, sondern auch in den Untergliederungen der Länder, den Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl. BVerfGE 83, 27 ; 52, 95 ).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
    Ihr Erfolg würde voraussetzen, dass die Vorinstanz mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • KG, 04.10.1994 - 4 W 6060/94

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Anwalts und Unterbrechung des

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
    Bereits die rechtsförmliche Ausgestaltung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zur Verhängung eines vorläufigen Berufs- und Vertretungsverbots steht einer analogen Anwendung von § 156 Abs. 2 BRAO auf nicht förmlich festgestellte Betätigungsverbote (etwa nach § 45 BRAO) entgegen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 4 W 6060/94 -, NJW-RR 1995, 762 ; Kleine-Cosack, BRAO, 3. Aufl., § 156 Rn. 1 f., § 45 Rn. 45;.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht