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   BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21   

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BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21 (https://dejure.org/2022,12386)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2022 - 8 B 55.21 (https://dejure.org/2022,12386)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 (https://dejure.org/2022,12386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen gesundheitlichen Schäden i.R.d. Anwerbeversuchs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR durch Verfolgungsmaßnahmen und Zersetzungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwRehaG § 1 Abs. 1 S. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen gesundheitlichen Schäden i.R.d. Anwerbeversuchs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR durch Verfolgungsmaßnahmen und Zersetzungsmaßnahmen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.2022 - 4 BN 41.21

    Doppelbegründung; mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung jedoch - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 4 BN 41.21 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 7.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur bei klärungsfähiger und

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Allerdings widerspricht der entscheidungstragende Rechtssatz des angegriffenen Urteils, ein willkürlicher Eingriff im Sinne des § 1 VwRehaG könne erst bei krassesten und eklatantesten Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip vorliegen, dem entscheidungstragenden Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - (BVerwGE 166, 200 Rn. 16 und 18), wonach es genügt, dass die Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die in § 1 Abs. 2 VwRehaG genannten rechtsstaatlichen Grundsätze verstößt und entweder der politischen Verfolgung gedient hat oder als Willkür im Einzelfall einzuordnen ist, weil sie von der Tendenz und Absicht getragen war, den Adressaten bewusst zu benachteiligen (dazu vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 je m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Weiterhin muss er aufzeigen, dass er im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr beanstandet, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - BVerwGE 166, 378 Rn. 29).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 je m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Allerdings widerspricht der entscheidungstragende Rechtssatz des angegriffenen Urteils, ein willkürlicher Eingriff im Sinne des § 1 VwRehaG könne erst bei krassesten und eklatantesten Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip vorliegen, dem entscheidungstragenden Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - (BVerwGE 166, 200 Rn. 16 und 18), wonach es genügt, dass die Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die in § 1 Abs. 2 VwRehaG genannten rechtsstaatlichen Grundsätze verstößt und entweder der politischen Verfolgung gedient hat oder als Willkür im Einzelfall einzuordnen ist, weil sie von der Tendenz und Absicht getragen war, den Adressaten bewusst zu benachteiligen (dazu vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 31.16

    Verlängerung der Zuteilung von Frequenzen (Frequenznutzungsrechte) aus dem

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 31.16 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsform und -inhalt

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
    Die Begründungspflicht ist verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22

    Gehörsverletzung im Asylrechtsstreit; Dolmetscher - wahrheitswidrige Behauptung

    Die Berufung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 Asylgesetz - AsylG - i.V.m. § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zuzulassen, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem schweren Verfahrensfehler in der Gestalt der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, denn die Antragsschrift hat gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend dargelegt, dass in der Verfahrensgestaltung des Verwaltungsgerichts besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers übergangen worden ist (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 -, juris Rn. 8 und vom 15. Dezember 2022 - 8 B 39.22 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N. sowie BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21 -, juris Rn. 26 f. m.w.N. zur st. Rspr.).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22

    Rückübertragung eines Ritterguts einschließlich der zum Rittergut gehörenden

    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 8 B 39.22

    Klage gegen den Flurbereinigungsplan; Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung

    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 - juris Rn. 8 m. w. N.).
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