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   BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63   

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BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63 (https://dejure.org/1964,255)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1964 - VII C 108.63 (https://dejure.org/1964,255)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1964 - VII C 108.63 (https://dejure.org/1964,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Verhinderung ohne Verschulden in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1965, 350
  • JR 65, 476
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63
    Schon deshalb kann den Ausführungen des Berufungsgerichts nicht zugestimmt werden, soweit es auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 1952 (BGHZ 6, 369) verwiesen hat, in der es sich um die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts handelte, der die Berufungsschrift am letzten Tage der Berufungsfrist seiner Büroangestellten zur Weiterbeförderung übergeben hatte.
  • BVerwG, 29.07.1955 - II C 281.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63
    Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht auch bereits in seinem Beschluß vom 29. Juli 1955 - BVerwG II C 281.54 - für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung vertreten, doch bestehen keine Bedenken, dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit auch für die Frage, ob Verschulden im Sinne des § 60 VwGO vorliegt, entscheidendes Gewicht beizumessen.
  • RG, 11.10.1932 - III 412/31

    Bedeutet die zu späte Ablehnung des für die Berufungsinstanz nachgesuchten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63
    Bei dem ersteren Begriff kommt es darauf an, ob die Fristversäumnis bei Anwendung der äußersten, vernünftigerweise noch zu erwartenden Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (vgl. RGZ 138, 247; BGH LM § 233 ZPO Nr. 76).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist eine Fristversäumnis dann, wenn "die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war" (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 33 S. 31]; ähnlich etwa das Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG V C 40.71 - in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 64 S. 43 [44] sowie der Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 81 S. 1]).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Für die Anwendung des § 60 VwGO kommt es darauf an, ob die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar gewesen ist (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 33]).
  • BVerwG, 21.08.1973 - I CB 41.72

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen unter Androhung der Abschiebung -

    Danach kommt es darauf an, "ob der Partei nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß sie die Frist versäumt hat" (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [DÖV 1965, 350]).

    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem genannten Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - sowie dem Beschluß vom 29. Juli 1955 - BVerwG II C 281.54 - (DÖV 1956, 125) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Die Sorgfaltsanforderungen des § 60 Abs. 1 VwGO sind mithin eher milder, aber sicherlich nicht strenger als die des § 233 Abs. 1 ZPO (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [DÖV 1965, 350] und Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 - [NJW 1972, 684]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 4638/05

    Antag auf Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für ärztliche und

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1964 - VII C 108.63 -, DÖV 1965, 350, und vom 8. März 1983 - 1 C 34.80 -, NJW 1983, 1923; Mohr/Sabo-lewski, a.a.O., § 13 Anm. 4 (S. B 170/3 f.).
  • BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66

    Vertreibungsschaden eines österreichischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen

    Den Kläger trifft deshalb ein Verschulden daran, daß innerhalb der Rechtsmittelfrist kein ordnungsmäßiges Armenrechtsgesuch vorgelegt worden ist (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 -).
  • BVerwG, 07.09.1976 - 7 B 104.76

    Versäumnis der Klagefrist - Prüfungsentscheidung - Verschulden - Bewertung der

    Entsprechend der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen, keiner weiteren Klärung mehr bedürftigen Auffassung, daß es bei der Frage, ob ein Verschulden des Rechtsuchenden vorliegt, auf die diesem zumutbare Sorgfalt und damit darauf ankommt, ob die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - in DÖV 1965, 350), hat das Berufungsurteil im einzelnen untersucht und gewürdigt, welches Maß von Sorgfalt hier dem Kläger nach den gesamten Umständen des Falles zuzumuten war.
  • BVerwG, 30.03.1965 - III C 19.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Ein die Gewährung der Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO liegt dann vor, wenn der Partei oder ihrem Bevollmächtigten nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß die gesetzliche Frist versäumt worden ist(Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 -).
  • BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Kläger in der bis zum Fristablauf am Mittwoch, dem 22. Dezember 1982, noch verbliebenen Zeit an der rechtzeitigen Einlegung der Beschwerde schuldlos verhindert war bzw. daß er alle ihm nach den Umständen zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um eine rechtzeitige Einlegung der Beschwerde zu erreichen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG 7 C 108.63 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 33]).
  • BVerwG, 17.04.2001 - 7 B 22.01

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Miteigentumsanteils an

    Das ferner benannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1964 - VII C 108.63 - (Gewerbearchiv 1965, 48) enthält keinen abstrakten Rechtssatz, dem das Verwaltungsgericht mit einem ebensolchen abstrakten Rechtssatz widerspricht.
  • BVerwG, 14.09.1981 - 8 B 197.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.04.1979 - 1 B 603.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74

    Widerspruch gegen eine Ausweisungsverfügung - Verschuldensmaßstab bei Ausländern

  • BVerwG, 25.01.1973 - I CB 41.72

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen unter Androhung der Abschiebung -

  • BVerwG, 05.09.1967 - I C 37.67
  • BVerwG, 05.01.1967 - III ER 213.66

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66

    Bewilligung des Armenrechts - Einreichung des Armutszeugnisses nach Ablauf der

  • BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 21.07.1969 - IV CB 55.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • OVG Bremen, 25.05.1976 - II BA 59/75

    Entscheidung über einen erledigten Teil eines Klageantrags; Voraussetzungen für

  • BVerwG, 16.02.1968 - IV C 28.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei inhaltlich falscher Belehrung durch den

  • BVerwG, 06.12.1967 - VI C 84.65

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten bei Empfehlung zur eigenen Einreichung

  • BVerwG, 30.11.1964 - III C 177.64

    Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen eines Drogisten -

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