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   BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15   

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https://dejure.org/2015,29050
BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15 (https://dejure.org/2015,29050)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2015 - 7 B 17.15 (https://dejure.org/2015,29050)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2015 - 7 B 17.15 (https://dejure.org/2015,29050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 132 Abs. 2; BImSchG § 4; TA Lärm Nr. 7. 2
    Speedway-Bahn; Bestimmungen für seltene Ereignisse; voraussehbare Besonderheiten; Überraschungsentscheidung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2
    Bestimmungen für seltene Ereignisse; Speedway-Bahn; voraussehbare Besonderheiten; Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 7.2 Abs 1 S 1 TA Lärm
    Begriff "voraussehbare Besonderheit" im Sinne von Nr. 7.2 Abs. 1 Satz 1 TA Lärm

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "voraussehbaren Besonderheiten" i.R.d. Nr. 7.2 Abs. 1 S. 1 TA Lärm ; Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Speedway-Bahn in einem Stadion

  • rewis.io

    Begriff "voraussehbare Besonderheit" im Sinne von Nr. 7.2 Abs. 1 Satz 1 TA Lärm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "voraussehbaren Besonderheiten" i.R.d. Nr. 7.2 Abs. 1 S. 1 TA Lärm; Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Speedway-Bahn in einem Stadion

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was sind "voraussehbare Besonderheiten" im Sinne der TA Lärm?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 32
  • BauR 2016, 151
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15
    Zwar unterliegt die TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift grundsätzlich der revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 12); die Beschwerde zeigt jedoch nicht auf, dass an dem Begriff der "voraussehbaren Besonderheiten" weitergehende, hier nicht gegebene und deshalb klärungsbedürftige Anforderungen zu stellen sein könnten.

    Aus Nr. 1 TA Lärm ergibt sich indessen jedenfalls eindeutig, dass die TA Lärm - mit bestimmten, im einzelnen aufgeführten Ausnahmen - für Anlagen gilt, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15
    Dies stellt keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör dar, denn Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15
    Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof auch auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Maßstäbe im Hinblick auf seltene Ereignisse, die verschiedenartigen Anlagen zuzuordnen sind, zurückgegriffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 S. 8 f.).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15
    Das Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst auf Grund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1458/11

    Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15
    Ob letztere allein eine Besonderheit im Sinne der Nr. 7.2 TA Lärm darstellen kann (vgl. - grundsätzlich verneinend - OVG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 8 B 1458/11 u.a. - juris Rn. 89), bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12

    Auslegung eines Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb des

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15
    Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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