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   BVerwG, 22.10.2019 - 8 B 60.19, 8 B 60.19 (8 C 23/19)   

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BVerwG, 22.10.2019 - 8 B 60.19, 8 B 60.19 (8 C 23/19) (https://dejure.org/2019,38060)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2019 - 8 B 60.19, 8 B 60.19 (8 C 23/19) (https://dejure.org/2019,38060)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 8 B 60.19, 8 B 60.19 (8 C 23/19) (https://dejure.org/2019,38060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Austritt eines Pflichtmitglieds einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus dem Dachverband wegen kompetenzüberschreitender Äußerungen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Mitgliedschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in einem zivilrechtlich organisierten Dachverband hinsichtlich Austritts aus diesem Dachverband wegen kompetenzüberschreitender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 4.15

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2019 - 8 B 60.19
    Nach der Zurückverweisung der Rechtssache durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. März 2016 - 10 C 4.15 - hat das Berufungsgericht die Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts erneut zurückgewiesen, weil ein zwischenzeitlich satzungsrechtlich geschaffener Anspruch jedes Pflichtmitgliedes der verbandsangehörigen Kammern auf Unterlassung kompetenzüberschreitender Äußerungen des Dachverbandes gegen die Gefahr einer Wiederholung solcher Kompetenzüberschreitungen spreche.
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