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   BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 89.88   

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BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 89.88 (https://dejure.org/1990,6190)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1990 - 8 C 89.88 (https://dejure.org/1990,6190)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1990 - 8 C 89.88 (https://dejure.org/1990,6190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verfahrensaussetzung

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage - Aufschiebende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZMR 1990, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 89.88
    Wird ein solcher Widerspruch eingelegt, nachdem die beitragsfähige Erschließungsanlage, auf die sich die Zustimmung bezieht, bereits technisch hergestellt worden ist, läßt er die mit dem Zugang der Zustimmung an die Gemeinde eingetretene erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Herstellung unberührt (im Anschluß an das Urteil vom 9. Dezember 1988 - BVerwG 8 C 72.87 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 23 S. 1 ).

    Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Urteil vom 9. Dezember 1988 - BVerwG 8 C 72.87 - (Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 23 S. 1 ff.) ausgeführt hat - aus folgenden Überlegungen:.

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 89.88
    Das entspricht im übrigen im Ergebnis der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 [BVerwG 27.10.1982 - 3 C 6/82] mit weit. Nachw.) zu § 80 Abs. 1 VwGO vertretenen Ansicht, nach der die aufschiebende Wirkung den Vollzug behindert, nicht aber die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts beseitigt.".
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 89.88
    Dann wird die Herstellung kraft Gesetzes erschließungsrechtlich rechtmäßig in dem Zeitpunkt, in dem die Zustimmung dem Zustimmungsadressaten, d.h. (regelmäßig) der Gemeinde, bekanntgegeben wird; in diesem Zeitpunkt entstehen - sofern alle sonstigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen - die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten (vgl. etwa Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 89.88
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Beitragsbescheid rechtmäßig ist, bestimmt sich ungeachtet dessen nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in seiner Fassung durch Art. 1 des Beschleunigungsgesetzes vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - BBauG -, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2012 - 4 MB 48/12

    Beitragspflicht ab Zugang der Einleitungserlaubnis; Überleitung der

    Der später eingelegte Widerspruch des Antragstellers und dessen (möglicherweise) aufschiebende Wirkung vermag daran "rückwirkend" nichts zu ändern, sondern nur die Aufhebung der Einleitungsgenehmigung (s. BVerwG, Urt. v. 23.02.1990 - 8 C 89.88 -, KStZ 1990, 193 zum Widerspruch gegen die Zustimmung der Verwaltungsbehörde gem. § 125 Abs. 2 S. 1 BBauG - a.F.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1990 - 6 A 147/89

    Zustimmung; Verwaltungsakt; Doppelwirkung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung durch Revisionsurteil vom 23. Februar 1990 - 8 C 89.88 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.
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