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   BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03   

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BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03 (https://dejure.org/2004,3140)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 (https://dejure.org/2004,3140)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 (https://dejure.org/2004,3140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten; Verpflichtung des Dienstherrn zur erneuten Beurteilung des Beamten bei Rechtswidrigkeit der vorigen Beurteilung; Anwendbarkeit des § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Der Beamte hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr ihn gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv beurteilt (stRspr, zuletzt u.a. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 m.w.N.).

    § 21 VwVfG, nach dem im Verwaltungsverfahren bereits die Besorgnis der Befangenheit ausreicht, einen Amtsträger von der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu entbinden, ist auf dienstliche Beurteilungen nicht anwendbar, weil diese keine Verwaltungsakte sind (vgl. Urteil vom 23. April 1998 a.a.O. S. 320 m.w.N.).

    Die für den Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung erforderliche Voreingenommenheit liegt tatsächlich vor, wenn der Beurteiler nicht Willens oder nicht in der Lage ist, den Beurteilten sachlich und gerecht zu beurteilen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - a.a.O. S. 321).

    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem Beurteilungszeitraum Voreingenommenheit - noch - bei der Beurteilung offenbaren (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - a.a.O. S. 320).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Bei der Auswahl zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen als Bewerber, deren statusrechtliches Amt dem Range nach niedriger ist als die Besoldungsgruppe, der der zu besetzende Dienstposten zugeordnet ist, hatte die Beklagte gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und den diese Verfassungsnorm konkretisierenden beamtenrechtlichen Vorschriften allein nach dem Maßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu verfahren (Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 m.w.N.).

    Denn die Auslese für ein Beförderungsamt ist durch § 12 Abs. 2 i.V.m. § 11 BLV, wonach die erfolgreiche Wahrnehmung eines Beförderungsdienstpostens Voraussetzung für die Verleihung des Beförderungsamtes ist, vorverlagert auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten (Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - a.a.O. S. 60).

    Die Beklagte hat auch dem Gebot genügt, die Persönlichkeitsmerkmale der beiden Bewerber in Beziehung zu dem Anforderungsprofil des zu vergebenden Dienstpostens zu setzen und auf dieser Basis den Vergleich zwischen ihnen anzustellen (Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs, etwa - wie hier - eine stark juristische Ausrichtung, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung einschränkende Wirkung zu (vgl. Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199 ).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Die Rechtsbehelfe hatten mangels Verwaltungsakts-Eigenschaft der dienstlichen Beurteilung nicht zu einem Suspensiveffekt mit der Folge geführt, dass die dienstliche Beurteilung unberücksichtigt zu bleiben hat (stRspr, vgl. Urteil vom 18. April 2002 - BVerwG 2 C 19.01 - Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 2 VR 4.01 ).
  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Hingegen ist er nicht befugt, den Ausschluss von (Mit )Bewerbern aus statusbedingten Gründen zu verlangen (Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 2 A 3.96 ).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Diese Einschätzung kann als Akt wertender Erkenntnis von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den für eine sachgerechte Entscheidung unverzichtbaren Grundvoraussetzungen genügt (stRspr, vgl. Urteil vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1).
  • BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92

    Klagemöglichkeit einer Gemeinde - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Die Klägerin kann nicht - gemäß der auf allgemeine Leistungsklagen analog anwendbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO (Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 ; Beschluss vom 5. Februar 1992 - BVerwG 7 B 15.92 - DÖV 1992, 536) - geltend machen, durch die Besetzung des Dienstpostens mit einem Soldaten in eigenen Rechten verletzt zu sein.
  • BVerwG, 08.11.1994 - 2 VR 2.94

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Denn dieses Ermessen ist dem Dienstherrn allein im Interesse einer effektiven Verwaltung, nicht - auch nicht sekundär - im Interesse seiner Bediensteten eingeräumt (so auch Beschluss vom 8. November 1994 - BVerwG 2 VR 2.94 ).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Die Klägerin kann nicht - gemäß der auf allgemeine Leistungsklagen analog anwendbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO (Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 ; Beschluss vom 5. Februar 1992 - BVerwG 7 B 15.92 - DÖV 1992, 536) - geltend machen, durch die Besetzung des Dienstpostens mit einem Soldaten in eigenen Rechten verletzt zu sein.
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 42.78

    Beseitigung der Verschuldensfeststellung - Seeamts-Spruch - Bundesoberseeamt -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
    Die Klägerin kann nicht - gemäß der auf allgemeine Leistungsklagen analog anwendbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO (Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 ; Beschluss vom 5. Februar 1992 - BVerwG 7 B 15.92 - DÖV 1992, 536) - geltend machen, durch die Besetzung des Dienstpostens mit einem Soldaten in eigenen Rechten verletzt zu sein.
  • BVerwG, 20.11.2001 - 2 VR 4.01

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 - BVerwG 2 A 8.03 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 - BVerwG 2 A 8.03 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Abgesehen davon, dass deshalb schon kein das Ermessen des Dienstherrn eröffnender Ausnahmefall i.S.d. § 40 Abs. 2 BLV gegeben ist, ist nicht ersichtlich, woraus sich die für einen Anspruch der Klägerin erforderliche Ermessensreduktion ergeben könnte (vgl. Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 A 8.03 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43).

    Diese sind vom Senat bereits im Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 A 8.03 - berücksichtigt worden.

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Aus ihr kann nicht geschlossen werden, dass der Präsident nicht Willens oder nicht in der Lage gewesen wäre, den Beigeladenen sachlich und gerecht zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43 S. 6 = juris Rn. 26).
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