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   BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 39.04   

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https://dejure.org/2005,8313
BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 39.04 (https://dejure.org/2005,8313)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3 C 39.04 (https://dejure.org/2005,8313)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3 C 39.04 (https://dejure.org/2005,8313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AMG §§ 33, 105 b; VwKostG §§ 11, 14, 17, 20
    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen; Festsetzungsverjährung; Zahlungsverjährung; Nachzulassung; Entstehung der Gebührenschuld; Fälligkeit der Gebührenschuld.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AMG §§ 33, 105 b
    Entstehung der Gebührenschuld; Festsetzungsverjährung; Fälligkeit der Gebührenschuld; Gebühren für Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen; Zahlungsverjährung

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Gebührenanspruchs für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels; Aufleben von verjährten Gebührenansprüchen nach In-Kraft-Treten von § 105 b Arzneimittelgesetz (AMG); Aufgaben von Verjährungsvorschriften; Begriff des Antrags im Sinne des § 11 ...

  • Judicialis

    AMG § 33; ; AMG § 105 b; ; VwKostG § 11; ; VwKostG § 14; ; VwKostG § 17; ; VwKostG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 33 § 105b; VwKostG § 11 § 14 § 17 § 20
    Verjährung des Gebührenanspruchs bei Zulassung oder Nachzulassung eines Arzneimittels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 56.04

    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 39.04
    Diese Auffassung vertritt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren BVerwG 3 C 56.04.
  • OLG Dresden, 04.04.2006 - WVerg 1/06

    Zur Verjährung der von den Verfahrensbeteiligten an einem

    In der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur besteht insoweit Einigkeit darüber, dass § 20 Abs. 1 VwKostG zwei in ihren Voraussetzungen voneinander unabhängige und deshalb separat zu prüfende Verjährungstatbestände enthält, wobei maßgebend für den wegen § 20 Abs. 1 S. 3 VwKostG von Amts wegen zu beachtenden Verjährungseintritt das für den Kostenschuldner günstigere Ergebnis ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.02.2005, 3 C 38/04, 3 C 39/04 und 3 C 56/04 unter Bestätigung gleichlautender Entscheidungen des VGH Kassel und des OVG Berlin; s. auch NVwZ-RR 2005, 513 ff.; ebenso Schlabach, Verwaltungskostenrecht Loseblattsammlung Stand August 2004, § 20 VwKostG Rn. 2 ff.).
  • BVerwG, 06.10.2004 - 3 B 33.04

    Aufhebung einer Nichtzulassungsentscheidung - Verjährung des Kostenanspruchs der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 39.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Köln, 24.11.2006 - 25 K 2287/03

    Rechtmäßigkeit für die Auferlegung der Kostentragungslast für die Verlängerung

    Mit Urteilen vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 - - 3 C 39.04 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass arzneimittelrechtliche Gebührenforderungen der Beklagten im Nachzulassungsverfahren grundsätzlich vier Jahre nach Eingang des so genannten Kurzantrages (als maßgeblichem Antrag im Sinne des § 11 Abs. 1 VwKostG) verjähren.
  • VG Köln, 24.11.2006 - 25 K 10229/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu den Kosten für die Arzneimittelzulassung;

    Mit Urteilen vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 - - 3 C 39.04 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass arzneimittelrechtliche Gebührenforderungen der Beklagten im Nachzulassungsverfahren grundsätzlich vier Jahre nach Eingang des so genannten Kurzantrages (als maßgeblichem Antrag im Sinne des § 11 Abs. 1 VwKostG) verjähren.
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