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   BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68   

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BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68 (https://dejure.org/1969,268)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1969 - I B 26.68 (https://dejure.org/1969,268)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1969 - I B 26.68 (https://dejure.org/1969,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42 Strafgesetzbuch (StGB) - Bindungswirkung der Entscheidung des Ärztegerichts - Sonderregelung zur Zurücknahme der Bestallung wegen Berufsunwürdigkeit - Ausreichende Bestrafung alleine durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 307
  • MDR 1969, 505
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Die Beschwerde rügt in erster Linie, daß das Berufungsgericht von dem Urteil des Senats vom 14. Februar 1963 (BVerwGE 15, 282) abgewichen sei (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Darüber hinaus steht aber auch der Berufung des Klägers auf den in BVerwGE 15, 282 (288) [BVerwG 14.02.1963 - I C 98/62] zum Ausdruck gebrachten Rechtsgedanken, daß bei rechtskräftiger Verhängung einer berufsrechtlichen Maßregelung durch ein Gericht unter allseitiger Würdigung des Sachverhalts der Betroffene darauf vertrauen könne, daß damit dem Interesse der Öffentlichkeit in vollem Umfang Genüge getan worden sei, der Umstand entgegen, daß dem vorliegenden Rechtsstreit ein Sachverhalt zugrunde liegt, den man nicht mit einer disziplinarischen Maßregelung ausschöpfen kann.

  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Die Revision des Klägers wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1963 - 4 StR 500/62 - verworfen.
  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Der Senat hat dabei allerdings Ausnahmen zugelassen, wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatteten (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG 1 B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 -[DVBl. 1961, 629]; BVerwGE 25, 201).
  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 127.62

    Zuerkennung von Rechten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Es mag dahingestellt bleiben, ob diese Begründung die Ablehnung der Vernehmung des Zeugen H. trägt (vgl. Urteile des Senats vom 14. Juni 1962 - BVerwG I C 67.61 - und des II. Senats vom 26. November 1964 - BVerwG II C 127.62 -).
  • BVerwG, 14.06.1962 - I C 67.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Es mag dahingestellt bleiben, ob diese Begründung die Ablehnung der Vernehmung des Zeugen H. trägt (vgl. Urteile des Senats vom 14. Juni 1962 - BVerwG I C 67.61 - und des II. Senats vom 26. November 1964 - BVerwG II C 127.62 -).
  • BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58

    Entziehung einer Ermächtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde wegen begangener

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Der Senat hat dabei allerdings Ausnahmen zugelassen, wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatteten (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG 1 B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 -[DVBl. 1961, 629]; BVerwGE 25, 201).
  • BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Der Senat hat dabei allerdings Ausnahmen zugelassen, wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatteten (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG 1 B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 -[DVBl. 1961, 629]; BVerwGE 25, 201).
  • OLG Stuttgart, 21.06.1963 - 1 Ss 431/63

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    Es wird daher allgemein angenommen, daß es mit der in der BÄO getroffenen Regelung unvereinbar wäre, wenn über die Frage der Zurücknahme der Bestallung wegen Berufsunwürdigkeit ein auf Landesrecht beruhendes Berufsgericht entscheiden und bei bejahender Entscheidung die Gesundheitsbehörde die Bestallung zurücknehmen müßte (Etmer/Bolck, Kommentar zur BÄO, Anm. 2 zu § 5 BÄO; Daniels/Bulling, Kommentar zur BÄO, Rdnr. 65 zu § 5 BÄO; Bettermann/Walter, NJW 1963, 1649 [OLG Stuttgart 21.05.1963 - 1 Ss 431/63] [1651]; Meyer-Hentschel, DVBl. 1964, 53 [58]).
  • LG Münster, 19.02.1962 - 6 Ks 1/61

    Straftaten von Lagerärzten des KL Sachsenhausen. Teilnahme an der vom

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68
    In dem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren wurde der Kläger durch Urteil vom 19. Februar 1962 des Schwurgerichts ... - 6 Ks 1/61 - AK 8/61 Schw.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Er darf allerdings in den Fällen, in denen das Strafgericht im Rahmen einer Maßregel zur Frage der weiteren Berufsausübung bereits Stellung genommen hat, nur tätig werden, soweit der Zweck im Strafverfahren noch nicht erreicht worden und im Sinne eines "Überhangs" tatübergreifender Aspekte noch zusätzlich eine berufsrechtliche Reaktion erforderlich ist (Urteil vom 14. Februar 1963 a.a.O. S. 286 ff. bzw. S. 14 ff.; Beschlüsse vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - BVerwGE 31, 307 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 7 S. 19 und vom 9. November 2006 - BVerwG 3 B 7.06 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - BVerwGE 15, S. 282 ff., und im Beschluß vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - BVerwGE 31, S. 307 ff., zum Verhältnis von strafgerichtlicher Verurteilung und Entziehung der Approbation durch die Verwaltungsbehörde Stellung genommen hat (vgl. dazu auch Urteil vom 6. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - UA S. 6).
  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 282 und 31, 307) folgt aus diesem Verbot, daß kriminelle Verfehlungen dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufs- und ordnungsrechtlich berücksichtigt werden dürfen, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hat.

    Es besteht auch kein Anlaß, diese Straftaten des Klägers ausnahmsweise in einem milderen Licht zu sehen (BVerwGE 25, 201 [202] und 31, 307 [314]), zumal sie im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung begangen wurden und sich daraus unmittelbare Schlußfolgerungen auf seine innere Einstellung zu den ihm als Arzt obliegenden Berufspflichten ergeben.

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72

    Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe

    Weitgehende Förderung ist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht ist (BVerwGE 31, 310 [BVerwG 25.02.1969 - I B 26/68] [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).

    Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 31, 310 [BVerwG 25.02.1969 - I B 26/68] [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

  • VG München, 05.03.1991 - M 16 K 89.3451

    Berufsrecht Ärzte: Unzuverlässigkeit eines Arztes im Zusammenhang mit

    1.4 In späteren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich betont, daß der Grundsatz ,,ne bis in idem" nur dann gelte, wenn im Strafverfahren alle Gesichtspunkte, die für eine standesrechtliche Anwendung in Betracht zu ziehen wären, bereits geprüft und die maßgebenden berufspolitischen Erwägungen im Kern vorweggenommen wurden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.02.1969, BVerwGE 31, 307 ).

    Dies entspricht auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.02.1969 (BVerwGE 31, 307 ), in der eine einzige strafrechtliche Verurteilung zum Anlaß genommen wurde, dem Betroffenen die Approbation zu entziehen.

  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - (BVerwGE 31, 307), auf den sich die Beschwerde ferner beruft, bestätigt diese Rechtsprechung mit Hinblick auf den Widerruf einer Approbation nach der Bundesärzteordnung und läßt Ausnahmen zu, "wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatten" (a.a.O. S. 314).
  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Weitgehend gefördert wäre es nur dann, wenn der Kläger zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt hätte (BVerwGE 31, 310 [BVerwG 25.02.1969 - I B 26/68] [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.1564

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliches Berufsverbot

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Februar 1963 (BVerwGE 15, 282, BayVBl. 1963, 186; E 31, 307) ausgeführt, dass aus dem Verbot der Doppelbestrafung, der strafrechtlichen Maxime des "ne bis in idem" des Art. 103 Abs. 3 GG in Zusammenschau mit anderen Bestimmungen der Rechtsordnung der allgemeine Grundsatz abzuleiten sei, dass kriminelle Verfehlungen dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufsrechtlich berücksichtigt werden dürfen, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB (n. F.) umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hat.
  • VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 730/07

    Verhängung eines Berufsverbotes für einen Arzt und Widerruf der Approbation;

    Ebenso wie die Bezirksregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen des Berufszulassungsrechts nicht an die Feststellung des Berufsgerichts gebunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1969 - 1 B 26.68 -, BVerwGE 31, 307, 312; Ehlers, in: Schoch u. a., VwGO, Kommentar, § 40 Rn. 714; evtl. in der praktischen Anwendung anders eine Automatik" annehmend Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 23. August 1990 - ZA 4/88 -, NVwZ-RR 1992, 163 = MedR 1991, 106) ist das Berufsgericht nicht an eine Entscheidung der Bezirksregierung gebunden.
  • BerG Heilberufe Münster, 20.02.2008 - 16 K 730/07
    Ebenso wie die Bezirksregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen des Berufszulassungsrechts nicht an die Feststellung des Berufsgerichts gebunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1969 - 1 B 26.68 -, BVerwGE 31, 307, 312; Ehlers, in: Schoch u. a., VwGO, Kommentar, § 40 Rn. 714; evtl. in der praktischen Anwendung anders eine "„Automatik" annehmend Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 23. August 1990 - ZA 4/88 -, NVwZ-RR 1992, 163 = MedR 1991, 106) ist das Berufsgericht nicht an eine Entscheidung der Bezirksregierung gebunden.
  • BVerwG, 09.09.1970 - I B 55.69

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 03.11.1995 - 7 CS 95.3110

    Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis bei Bestehen eines

  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2730

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung;

  • BVerwG, 07.12.1973 - I C 28.70

    Anerkennung als Fachzahnärztin für Kieferorthopädie - Gegenvorstellung gerichtet

  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 08.4603

    Unwürdigkeit wegen berufsbezogener Straftat; partielles strafgerichtliches

  • VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606

    Terminverlegungsantrag; Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; Bindung an

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