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   BVerwG, 27.01.2011 - 7 A 18.10   

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https://dejure.org/2011,11038
BVerwG, 27.01.2011 - 7 A 18.10 (https://dejure.org/2011,11038)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 7 A 18.10 (https://dejure.org/2011,11038)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 7 A 18.10 (https://dejure.org/2011,11038)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung von der Umspannanlage Gütersloh zum Punkt Friedrichsdorf

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 84 Abs. 4; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung von der Umspannanlage Gütersloh zum Punkt Friedrichsdorf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 A 18.10
    Die Klage der drei Kläger hat der Senat mit Gerichtsbescheid vom 21. September 2010 - BVerwG 7 A 7.10 - abgewiesen.

    Zur Begründung nimmt der Senat nach § 84 Abs. 4 VwGO Bezug auf die Entscheidungsgründe in dem Gerichtsbescheid vom 21. September 2010 - BVerwG 7 A 7.10 -.

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 A 18.10
    Mit Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 4.10 - hat der Senat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
  • BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes über

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 A 18.10
    Wer Vorhabenträger sein kann, ist mit Blick auf das jeweilige fachplanerische Regelungssystem zu bestimmen (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2007 - BVerwG 9 VR 19.07 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 A 3.11

    Rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht durch Nichteinholung einer

    Mit Urteil vom 27. Januar 2011 (BVerwG 7 A 18.10) hat der Senat die Klage abgewiesen.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 7 A 7.10
    Das Verfahren des Klägers zu 3 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 A 18.10 fortgeführt.
  • BVerwG, 19.09.2011 - 7 KSt 2.11
    Entgegen den missverständlichen Äußerungen des Klägers in seinem Schriftsatz vom 28. Juni 2011 wurden ihm gegenüber nur eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr festgesetzt und nicht etwa je eine Verfahrens- und Terminsgebühr in dem Verfahren BVerwG 7 A 7.10 und in dem Verfahren BVerwG 7 A 18.10.
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