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   BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05   

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BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05 (https://dejure.org/2006,4008)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 3 C 15.05 (https://dejure.org/2006,4008)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 3 C 15.05 (https://dejure.org/2006,4008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4; BerRehaG § 17 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b; SGB VI Anlage 13
    Berufliches Rehabilitierungsverfahren; sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit; Einstufung in eine Qualifikationsgruppe; Schulwesen; Bescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger; langjährige Berufserfahrung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4
    Berufliches Rehabilitierungsverfahren; Berufsausbildung; Berufsausübung; Berufserfahrung; Berufstätigkeit; Bescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger; DDR; Einstufung; Einstufung in eine Qualifikationsgruppe; Fachschulausbildung; Kenntnis; Lehrtätigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung in eine höhere Qualifikationsgruppe im Rahmen des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichsverfahrens für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR - Auslegung und Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der "langjährigen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufliche Rehabilitierung; Nachteilsausgleich; höhere Eingruppierung; langjährige Berufserfahrung; Regelzeitraum; Vergütungseinstufung

  • Judicialis

    VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § 48 Abs. 4; ; BerRehaG § 17 Abs. 1; ; BerRehaG § 22 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b; ; SGB VI Anlage 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufliches Rehabilitierungsverfahren - Merkmale der langjährigen Berufserfahrung und qualifizierten Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 574
  • NJ 2006, 575
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97

    Rehabilitierungsbescheinigung; Qualifikationsgruppe; Industriekaufmann;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Die Regelungen des Gesetzes knüpfen deshalb an die berufliche Tätigkeit an, die vom Verfolgten zum Zeitpunkt des Eintritts der Verfolgung ausgeübt wurde (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11).

    Für die Berücksichtigung bloß hypothetischer Aufstiegsmöglichkeiten ist im Rahmen der beruflichen Rehabilitierung kein Raum (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 a.a.O.).

    Dass er als Maßstab für den Umfang der Ausgleichsleistungen die berufliche Qualifikation bestimmt hat, ist schon unter Berücksichtigung der in der Regel leichteren Feststellbarkeit der Grundlagen und damit der Reduzierung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes sowie der Unsicherheit von hypothetischen Feststellungen über sonstige mögliche Berufsentwicklungen nicht sachwidrig (vgl. hierzu Urteil vom 12. Februar 1998 a.a.O.).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Der Betroffene muss die höherwertige Tätigkeit während eines Zeitraumes ausgeübt haben, der ausreicht, die für eine vollwertige Berufsausübung erforderlichen theoretischen und praktischen Befähigungen auch ohne formelle Ausbildung zu vermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R - SozR 4 - 2600 - § 256b Nr. 1).

    Daraus folgt, dass dieser Zeitraum nicht für alle Berufe und nicht für alle Qualifikationsgruppen einheitlich bestimmt werden kann; vielmehr sind die Anforderungen je nach dem ausgeübten Beruf zu differenzieren (ebenso BSG, Urteile vom 14. Mai 2003 a.a.O., vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R - und vom 23. September 2003 - B 4 RA 48/02 R -).

    Weiter ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festzuhalten, dass die erforderlichen Fähigkeiten im Wege der Berufsausübung jedenfalls nicht schneller erworben werden können als durch eine formale Berufsausbildung (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 a.a.O. unter Hinweis auf Urteil vom 10. Juli 1985 - 5a RKn 15/84 - SozR 5050 § 22 Nr. 17).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beginnt die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst, wenn die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81, 87 f.; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 201 ff.).

    § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erfasst somit auch den Fall, dass die Behörde bei voller Kenntnis des entscheidungserheblichen Sachverhalts unrichtig entschieden hat (Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356, 358).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 61/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - polnische Beitragszeit - langjährige

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Daraus folgt, dass dieser Zeitraum nicht für alle Berufe und nicht für alle Qualifikationsgruppen einheitlich bestimmt werden kann; vielmehr sind die Anforderungen je nach dem ausgeübten Beruf zu differenzieren (ebenso BSG, Urteile vom 14. Mai 2003 a.a.O., vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R - und vom 23. September 2003 - B 4 RA 48/02 R -).

    Demgemäß setzt auch das Bundessozialgericht für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage nach § 256b SGB VI in Verbindung mit den Anlagen 13 und 14 SGB VI bei einer Einstufung nach Satz 2 der Anlage 13 voraus, dass der Betroffene tatsächlich eine Tätigkeit ausübte, welche die Merkmale der höhere Qualifikationsgruppe erfüllt (vgl. Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R -).

  • BSG, 10.07.1985 - 5a RKn 15/84

    Leistungsgruppe - Berufserfahrung - Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Indessen ist eine genaue zeitliche Eingrenzung der zu fordernden Mindestzeit aus dem Wortlaut allein nicht herzuleiten (vgl. schon BSG, Urteil vom 10. Juli 1985 - 5a RKn 15/84 - zum Begriff "langjährige Beschäftigung" im Fremdrentengesetz).

    Weiter ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festzuhalten, dass die erforderlichen Fähigkeiten im Wege der Berufsausübung jedenfalls nicht schneller erworben werden können als durch eine formale Berufsausbildung (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 a.a.O. unter Hinweis auf Urteil vom 10. Juli 1985 - 5a RKn 15/84 - SozR 5050 § 22 Nr. 17).

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beginnt die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst, wenn die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81, 87 f.; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 201 ff.).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beginnt die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst, wenn die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81, 87 f.; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 201 ff.).
  • BSG, 23.09.2003 - B 4 RA 48/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Beschäftigung im Vertreibungsgebiet - Polen -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Daraus folgt, dass dieser Zeitraum nicht für alle Berufe und nicht für alle Qualifikationsgruppen einheitlich bestimmt werden kann; vielmehr sind die Anforderungen je nach dem ausgeübten Beruf zu differenzieren (ebenso BSG, Urteile vom 14. Mai 2003 a.a.O., vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R - und vom 23. September 2003 - B 4 RA 48/02 R -).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 20.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 15.05
    Zwar erwächst der staatlichen Gemeinschaft aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) die Pflicht, Lasten mitzutragen, die ihre Ursache in schicksalhaften Umständen haben, von denen einzelne Teile der Bevölkerung betroffen wurden (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des Senats zum Lastenausgleichsrecht im Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 20.97 -).
  • BVerwG, 03.06.2013 - 3 B 68.12

    Berufliche Rehabilitierung; Einordnung in höhere Qualifikationsgruppe;

    In der Regel ist davon auszugehen, dass dafür ein Zeitraum erforderlich ist, welcher der doppelten Regelausbildungszeit bzw. der doppelten Regelstudienzeit entspricht (Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 15.05 - ZOV 2006, 287 = Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1).

    Vielmehr hat der Senat im Urteil vom 27. April 2006 (a.a.O.) in Übereinstimmung mit dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Mai 2003 (a.a.O.) ausgeführt, dass die erforderlichen Fähigkeiten im Wege der Berufsausübung jedenfalls nicht schneller erworben werden können als durch eine formale Berufsausbildung; die dafür benötigte Zeit bildet die Untergrenze für die Anerkennung der Gleichwertigkeit.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 5 R 4004/09
    Deswegen ist die Dauer der Lehrzeit für den jeweiligen Ausbildungsberuf als Untergrenze der "langjährigen Beschäftigung" nach Satz 2 der Anlage 13 zum SGB VI zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urt. v. 10.7.1985, - 5a RKn 15/84 - BVerwG, Urt. v. 27.4.2006, - 3 C 15/05 -).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht nimmt als Regel die doppelte Regelausbildungszeit an (BVerwG, Urt. v. 27.4.2006, - 3 C 15/05 -).

  • BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09

    Aspirantur; planmäßige Aspirantur; Doktoraspirantur; vorzeitige Entlassung;

    Diese Unterscheidungen sind nicht nur für die Prüfung der Verfolgungszusammenhänge und -zeiten von Bedeutung, sondern auch etwa für die im rentenrechtlichen Nachteilsausgleichsverfahren vorzunehmende Eingruppierung in eine Qualifikationsgruppe (Anlage 13 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI; dazu Urteil des Senats vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 15.05 - Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1 = ZOV 2006, 287).
  • BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09

    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Schutzwirkungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zwar begrenzt sind, aber doch nicht nur Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit abdecken, sondern auch Fälle, in denen jemand daran gehindert wird, einen erlernten Beruf auszuüben oder - wie es der Kläger geltend macht - eine Ausbildung abzuschließen (Urteile vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 und vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 15.05 - Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1).
  • VG Hamburg, 09.03.2021 - 15 E 589/21

    Rücknahme der Feststellung der Zuverlässigkeit eines Piloten nach Feststellung

    Sie kann damit schon deshalb nicht verspätet erfolgt sein, weil die einjährige Rücknahmefrist frühestens mit Ablauf eines Jahres nach Erlass des Ausgangsbescheides endet (BVerwG, Urteil vom 27.4.2006, 3 C 15/05, juris Rn. 5).

    Allein dies vermeidet das absurde Ergebnis, dass die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides schon vor seinem Erlass ausgeschlossen sein könnte (zu allem BVerwG, Urteil vom 27.4.2006, 3 C 15/05, juris Rn. 5).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 R 3430/12
    Deshalb ist zu fordern, dass eine qualifizierte Tätigkeit mindestens für eine Dauer verrichtet worden sein muss, die der formalen Berufsausbildung entsprach (Mindestdauer), um die für eine vollwertige Berufsausbildung erforderlichen qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben zu können (vgl. BSG Urt. v. 10.07.1985 - 5a RKn 15/84; BVerwG Urt. v. 27.04.2006 - 3 C 15/05).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nimmt als Regel die doppelte Regelausbildungszeit an (BVerwG Urt. v. 27.4.2006 - 3 C 15/05, juris).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 93.04

    Revisionszulassung wegen Möglichkeit der Klärung des Auslegung des Begriffs

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 15.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Stuttgart, 23.01.2020 - 10 K 11725/18

    Aberkennung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten; Vertrauensschutz

    Erfasst ist demnach auch der Fall, dass die Behörde bei voller Kenntnis des entscheidungserheblichen Sachverhalts unrichtig entschieden hat (BVerwG, Urteil v. 28.01.2013 - 2 B 62/12 - juris Rn. 6; Beschluss v. 04.12.2008 - 2 B 60/08 - juris Rn. 8; Urteil v. 27.04.2006 - 3 C 15.05 - juris Rn. 25 m.w.N.; Urteil v. 20.09.2001 - 7 C 6.01 - juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 22.05.2014 - 10 S 1719/13 - juris Rn. 43; Müller, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 45. Edition, Stand: 01.01.2019, § 48, Rn. 112).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 3 B 37.09

    Anspruch auf Anerkennung einer weiteren Verfolgungszeit nach dem Beruflichen

    Der Senat hat in seinen vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteilen vom 12. Februar 1998 BVerwG 3 C 25.97 (Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11) und vom 27. April 2006 BVerwG 3 C 15.05 (Buchholz 428.8 § 22 BerRehaG Nr. 1) klargestellt, dass die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auf Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit sowie auf die Fälle der Verhinderung, einen erlernten Beruf auszuüben oder eine Ausbildung abzuschließen, begrenzt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 5 R 4842/09
    Ein Anhaltspunkt kann im Regelfall jedoch die doppelte Zeitspanne der üblichen Ausbildungsdauer sein (näher hierzu: Diehl, in Hauck/Noftz, SGB VI § 256b Rdnr. 30; Dankelmann, in jurisPK-SGB VI § 256b Rdnr. 51 ff.; BSG, Urt. v. 14.5.2003, - B 4 RA 26/02 R - Urt. v. 10.7.1985, - 5a RKn 15/84 - auch BVerwG, Urt. v. 27.4.2006, - 3 C 15/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 10 R 49/10
  • SG Hildesheim, 27.07.2007 - S 41 R 166/06
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