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   BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08 (10 C 11.09)   

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BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08 (10 C 11.09) (https://dejure.org/2009,4810)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2009 - 10 B 60.08 (10 C 11.09) (https://dejure.org/2009,4810)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 10 B 60.08 (10 C 11.09) (https://dejure.org/2009,4810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 60 Abs. 8
    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernisse, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Flüchtlingsanerkennung, Widerruf, Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 7
    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3 und 7 S. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (270)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
    3 Die Beschwerde macht geltend, dass das Berufungsurteil insoweit von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 BVerwG 9 C 6.00 BVerwGE 112, 185 im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abweicht.

    6 Dies entspricht den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 angeführten Anforderungen (vgl. BVerwGE 112, 185, 193).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
    7 3. Die Beschwerde ist auch nicht begründet, soweit sie die gegenüber Abschiebungsverboten gemäß § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG nachrangigen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG betrifft (zum Rangverhältnis der dem subsidiären Schutz nach der Richtlinie 2004/83/EG Qualifikationsrichtlinie zuzuordnenden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG zu den sonstigen nationalen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 Rn.11 ff.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
    Danach ist in diesen Fällen stets der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, unabhängig davon, ob der Ausländer vorverfolgt ausgereist ist oder nicht (stRspr, etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 und Beschluss vom 24. März 1998 BVerwG 9 B 995.97 juris m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
    Danach ist in diesen Fällen stets der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, unabhängig davon, ob der Ausländer vorverfolgt ausgereist ist oder nicht (stRspr, etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 und Beschluss vom 24. März 1998 BVerwG 9 B 995.97 juris m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09
    Auszug aus BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
    BVerwG 10 B 60.08 (10 C 11.09).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Wegen des Kostenanteils, der auf den bereits abschließend rechtskräftig entschiedenen Teil des Verfahrens entfällt, wird auf die Kostenentscheidung und deren Begründung im Beschluss des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 29. Juni 2009 - BVerwG 10 B 60.08 - verwiesen.
  • VG Hannover, 09.07.2020 - 19 A 11909/17

    Abschiebehindernis; Abschiebungsverbot; Afghanistan; Alleinstehend; Arbeitsfähig;

    Die Aufteilung orientiert sich an den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 29.06.2009 - 10 B 60/08 u.a. - (juris Rn. 9).
  • VG Köln, 29.02.2024 - 8 K 4355/18
    Zur Gewichtung der Anteile vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 10 B 60.08 -, juris, Rn. 9.
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