Aufenthaltsgesetz
Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
Abschnitt 1 - Allgemeines (§§ 3 - 12a) |
(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. 2Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt. 3In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden. 4Die Aufenthaltserlaubnis nach Satz 3 berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit; sie kann nach § 4a Absatz 1 erlaubt werden.
(2) 1Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. 2Ist eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen, so kann die Frist auch nachträglich verkürzt werden.
Fassung aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 15.08.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2020 | Fachkräfteeinwanderungsgesetz | 15.08.2019 |
voraussetzungen § 6Visum § 7Aufenthaltserlaubnis § 8Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis § 9Niederlassungs-
erlaubnis § 9aErlaubnis zum Daueraufenthalt - EU § 9bAnrechnung von Aufenthaltszeiten § 9cLebensunterhalt § 10Aufenthaltstitel bei Asylantrag § 11Einreise- und Aufenthaltsverbot § 12Geltungsbereich; Nebenbestimmungen § 12aWohnsitzregelung
Rechtsprechung zu § 7 AufenthG
1.531 Entscheidungen zu § 7 AufenthG in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 18 AS 232/22
Arbeitslosengeld II - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht als dem der ...
- VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 30.07.2019 - M 25 S 19.2490
Erfolgloses Eilverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der ...
- VG München, 30.07.2019 - M 25 S 19.2490
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur ...
- VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17
Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für im Aufenthaltsgesetz nicht ...
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im ...
- OVG Hamburg, 25.03.2022 - 5 Bf 185/20
- VG München, 12.05.2021 - M 25 K 19.2489
Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Lebensunterhalt ...
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 18 AS 312/22
Unionsbürger - Leistungsausschluss - nicht verheiratete Partner - einstweiliger ...
Querverweise
Auf § 7 AufenthG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Allgemeines
- § 4 (Erfordernis eines Aufenthaltstitels)
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- Haftung und Gebühren
- § 66 (Kostenschuldner; Sicherheitsleistung)
- Verfahrensvorschriften
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 98 (Bußgeldvorschriften)