Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1108
BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80 (https://dejure.org/1980,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1980 - 1 CB 138.80 (https://dejure.org/1980,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 1 CB 138.80 (https://dejure.org/1980,1108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Diese müssen ihrerseits mit dem auch für Ausländer geltenden Art. 6 GG vereinbar sein, insbesondere die in Art. 6 Abs. 1 GG garantierte Eheschließungsfreiheit wahren (BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] [67 ff.]; 36, 146 [161 ff.]).

    Aus den vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 31, 58 (83 ff.) [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68] dargelegten Grundsätzen folgt unmittelbar, daß diese Frage grundsätzlich zu verneinen ist.

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Danach ist bei der Ausübung des grundsätzlich weiten Ermessens allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht; die Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46], Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschlüsse vom 10. April 1978 - BVerwG 1 B 100.78 -, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -).

    Ob bei der Einbürgerung zu beachtende gesetzliche Wohlwollensgebote (BVerwGE 49, 44 [47]) dahin zu verstehen sind, daß die jeweils geschützten Belange als persönliche Interessen der Einbürgerungsbewerber oder als Teil der staatlichen Interessen mit (anderen) staatlichen Interessen abzuwägen sind, begründet keinen entscheidungserheblichen Unterschied.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Demgegenüber ist das Verhältnis zwischen einem nichtehelichen Vater und seinem Kind nicht von diesem Grundrecht ausgenommen (BVerfGE 45, 104 [123]; Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 G 90.76 - DÖV 1980, 651) und kann deswegen beispielsweise einen besonderen aufenthaltsrechtlichen Schutz vermitteln (BVerwGE 48, 299 [304]).

    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - (BVerwGE 48, 299) ab.

  • BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78

    Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Danach ist bei der Ausübung des grundsätzlich weiten Ermessens allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht; die Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46], Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschlüsse vom 10. April 1978 - BVerwG 1 B 100.78 -, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -).

    Darauf hat der Senat auch in jüngerer Zeit wiederholt hingewiesen (Beschlüsse vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -, vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 -, vom 30. Mai 1979 - BVerwG 1 B 83.78 - vgl. ferner BGH in NJW 1980, 2310 [2311] und NJW 1980, 2312 [2313]).

  • BSG, 07.12.1965 - 10 RV 405/65

    Urteilsgründe - Magelhafte Entscheidungsgründe - Unzureichender Begründungsinhalt

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Das Berufungsgericht hat sich entgegen der von der Revision unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 405/65 - MDR 1966, 365) vertretenen Ansicht gerade nicht auf die bloße Bemerkung beschränkt, die Auffassung des Klägers sei unzutreffend, sondern seinen Standpunkt damit begründet, daß die Ehefrau und die ehelichen Kinder Schutz verdienten.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Eine Entscheidung ist dann nicht im Sinne dieser Vorschrift mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend gewesen sind (Beschluß vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 6 VwGO Nr. 10; BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [337]).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Das Unterbleiben einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO stellt einen solchen Verfahrensmangel nicht dar (Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -, vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. November 1978 - BVerwG 1 C 33.78 - (Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22 = NJW 1979, 1374 [nur Leitsätze]) ausgeführt hat, findet die von der Revision vertretene Auffassung weder in dieser Regelung noch in der verfassungsrechtlichen Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine Stütze: Das Gesetz verbietet angesichts des Jährlichkeitsprinzips der Geschäftsverteilung nicht, bereits anhängige Sachen durch den jährlichen Geschäftsverteilungsplan einem anderen Spruchkörper zuzuweisen als dem, bei dem sie anhängig geworden sind.
  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Eine Entscheidung ist dann nicht im Sinne dieser Vorschrift mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend gewesen sind (Beschluß vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 6 VwGO Nr. 10; BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [337]).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
    Das Unterbleiben einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO stellt einen solchen Verfahrensmangel nicht dar (Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -, vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
  • BVerwG, 23.02.1977 - 7 CB 74.75

    Anfechtungsverfahren - Persönliche Beitragspflicht - Grundstückseigentümer -

  • BVerwG, 02.08.1979 - 1 B 171.79

    Beschwerdebefugnis einer Beigeladenen - Antrag auf Einbürgerung - Feststellung

  • BVerwG, 09.06.1954 - II C 223.53
  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 87/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Beiladung eines

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

  • BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78

    Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71

    Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten

  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78

    Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 102/80

    Zulassung als Prozeßagent

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 101/80

    Zulassung als Prozeßagent

  • BVerwG, 10.04.1978 - 1 B 100.78

    Ausübung fehlerfreien Ermessens im Einbürgerungsverfahren - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 30.05.1979 - 1 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 754.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.11.1979 - 1 CB 121.79

    Anforderungen an die Begründung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 21.05.1980 - 1 B 743.80

    Ermessen der Ausländerbehörde bezüglich einer Ausweisung bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 05.08.1980 - 1 B 793.80

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ausländer - Ermessensausübung

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats das Zusammenleben nicht nur einer nichtehelichen Mutter mit ihrem Kind, sondern auch eines nichtehelichen Vaters mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft ist (BVerfGE 45, 104 [BVerfG 08.06.1977 - 1 BvR 265/75]; 56, 363 [BVerfG 11.03.1981 - 2 BvR 441/77]; BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10), so gilt dies erst recht für das Zusammenleben der Klägerin und ihres Ehemannes als ehelicher Eltern mit ihren Kindern.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts das Zusammenleben nicht nur einer nichtehelichen Mutter mit ihrem Kind, sondern auch eines nichtehelichen Vaters mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1977, - 1 BvR 265/75 -, BVerfGE 45, 104 ; Urteil vom 24. März 1981, - 1 BvR 1516/78 -, BVerfGE 56, 363 ; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980, - BVerwG I C 90.76 -, BVerwGE 60, 75 ; Beschluss vom 29. Oktober 1980, - BVerwG 1 CB 138.80 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10), so gilt dies erst recht für das Zusammenleben der Klägerin zu 1. und ihres Ehemannes als Eltern mit dem Kläger zu 2. (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1985, - BVerwG 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228-234).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen müssen allerdings die Grundentscheidungen der Verfassung, wie sie vor allem in den Grundrechten zum Ausdruck kommen, beachten und ihrerseits zu deren Verwirklichung beitragen (BVerfGE 37, 217 [239 f.];Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    Die Einbürgerung aufgrund dieser Ermächtigung stellt eine Ausnahme dar, die nur in Einzelfällen, in denen sie im staatlichen Interesse begründet erscheint, in Betracht kommt (BVerwGE 7, 237 [238]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10 - InfAuslR 1981, 81).

    Ferner haben die Einbürgerungsbehörden bei ihren Ermessensentscheidungen die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - Beschlüsse vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - [a.a.O.]; vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Danach ist nicht Beteiligter, wer nach § 65 VwGO beigeladen werden kann oder beigeladen werden muß, aber nicht beigeladen worden ist (Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45; vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 -).
  • VG Oldenburg, 19.10.2011 - 3 A 2625/10
    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats das Zusammenleben , nicht nur einer nichtehelichen Mutter mit ihrem Kind, sondern auch eines nichtehelichen Vaters mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft ist (BVerfGE 45, 104 ; 56, 363 ; BVerwGE 60, 75 ; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10), so gilt dies erst recht für das Zusammenleben der Klägerin und ihres Ehemannes als ehelicher Eltern mit ihren Kindern.".
  • BVerwG, 05.03.1982 - 1 B 19.82

    Ausweisung eines Ausländers trotz noch nicht rechtskräftigen Scheidungsurteils -

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, daß sich der Grundrechtsschutz des Art. 6 Abs. 1 GG auch auf das Verhältnis des Vaters zu seinem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Kind bezieht und einen aufenthaltsrechtlichen Schutz begründen kann (BVerwGE 60, 75 [80]; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht