Rechtsprechung
BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Sozialhilferechtlicher Eilfall - Erstattung von Krankenhauskosten durch den Träger der Sozialhilfe - Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch des Nothelfers
- Judicialis
BSHG § 121
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 121
Sozialhilferecht - Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskosten durch den Träger der Sozialhilfe; Sozialhilfe; Erstattung von Krankenhauskosten in einem Eilfall; Kostenerstattungsanspruch des Nothelfers. - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 114, 298
- NVwZ 2002, 97 (Ls.)
- NVwZ-RR 2001, 765
- FamRZ 2002, 455 (Ls.)
- DVBl 2002, 346
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00
Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO i.V.m. den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2). - BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73
Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00
In seinem Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG V C 27.73 - (BVerwGE 45, 131, 133 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 2 S. 5) hat der Senat mit Blick auf das Risiko des Nothelfers, "auf den Aufwendungen sitzen zu bleiben", die Notwendigkeit betont, gegebenenfalls selbst den Weg der Durchsetzung von Ansprüchen unmittelbar gegen den Hilfeempfänger zu gehen, da sonst die Besorgnis begründet sei, der Träger der Sozialhilfe könne in die Stellung eines Ausfallbürgen gedrängt werden; Entsprechendes gilt mit Blick auf das Risiko einer wegen des Status oder der vermeintlichen Bonität des Patienten bzw. seiner Angehörigen zu gering angesetzten Vorschussanforderung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 662/98
Anspruch auf Übernahme der Pflegekosten für eine stationäre …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00
BVerwG 5 C 20.00 OVG 22 A 662/98. - BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 31.78
Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Hilfe in …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00
Ein Eilfall im Sinne des § 121 Satz 1 BSHG setzt vielmehr voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalls sofort geholfen werden muss und eine rechtzeitige Einschaltung des Sozialhilfeträgers nicht möglich ist; die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger zu unterrichten und zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der erforderlichen Hilfe als Sozialhilfe abzuwarten (vgl. BVerwGE 59, 73, 75).
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
Es darf keine Zeit zur Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers verbleiben, um zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der erforderlichen Hilfe abzuwarten (vgl: BVerwGE 59, 73, 75; 114, 298, 300) .Die so vorgenommene Abgrenzung verhindert einerseits, dass der Träger der Sozialhilfe in die Stellung eines "Ausfallbürgen" gedrängt wird (vgl dazu bereits BVerwGE 114, 298, 300) , andererseits aber auch, dass die mit der Norm zu fördernde Hilfsbereitschaft Dritter durch ein für den Nothelfer unabsehbares Kostenrisiko beeinträchtigt wird.
Von Krankenhäusern, die mit der Behandlung von Notfallpatienten zu Lasten der GKV vertraut sind, sind - ähnlich wie im Fall der Aufnahme von Privatpatienten, der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 114, 298 ff) zu entscheiden war - differenziertere Schritte wegen der Prüfung der Kostentragung zu erwarten.
- BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen …
Ein Eilfall liegt deshalb nur dann vor, wenn keine Zeit zur Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers verbleibt, um zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der erforderlichen Hilfe abzuwarten (vgl: BVerwGE 59, 73, 75; 114, 298, 300) bzw um die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe zu schaffen (Klarstellung zum Urteil des Senats vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R - RdNr 18) .Die Überprüfung der für die Kostensicherheit wesentlichen Umstände gehört, soweit nach den Umständen möglich, auch bei der Aufnahme von Notfallpatienten zu den Obliegenheiten eines ordnungsgemäßen Krankenhausbetriebes; dabei spielt es keine Rolle, ob zunächst ein Vorschuss geleistet wird und die Obliegenheit erst in dem Moment eintritt, in dem erkennbar wird, dass der Vorschuss nicht ausreichen wird bzw aufgebraucht ist, oder bereits bei Aufnahme differenzierte Schritte wegen der Prüfung der Kostentragung unterbleiben; das Irrtums- und Fehleinschätzungsrisiko insoweit wird dem Nothelfer durch § 25 SGB XII nicht abgenommen (BVerwGE 114, 298 ff) .
Die so vorgenommene Abgrenzung verhindert einerseits, dass der Träger der Sozialhilfe in die Stellung eines "Ausfallbürgen" gedrängt wird (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R - RdNr 20; BVerwGE 114, 298, 300) , andererseits aber auch, dass die mit der Norm zu fördernde Hilfsbereitschaft Dritter durch ein für den Nothelfer unabsehbares Kostenrisiko beeinträchtigt wird.
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
Die Sozialhilfeträger haben nicht die Stellung eines Ausfallbürgen des Nothelfers (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - 5 C 20/00 - BVerwGE 114, 298 - juris Rdnr. 13).
- BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R
Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung gemäß dem SGB XII Nothelferansprüche …
Die (mögliche) Kenntnis des Sozialhilfeträgers bildet damit die Zäsur für die sich gegenseitig ausschließenden Ansprüche des Nothelfers und des Hilfebedürftigen (sog sozialhilferechtliches Moment des Eilfalls; vgl BSG vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R - BSGE 114, 161 = SozR 4-5910 § 121 Nr. 1, RdNr 18 im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , zuletzt BVerwG vom 31.5.2001 - 5 C 20.00 - BVerwGE 114, 298, 300) . - BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien …
Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - BVerwG 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765). - BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07
Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem …
Die Klägerin hat zur Klagebegründung im Wesentlichen vorgetragen, ein Eilfall könne hier nicht - wie der Beklagte es getan habe - unter Rückgriff auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2001 - 5 C 20.00 - verneint werden.Das Gericht folge insoweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, wonach § 121 BSHG nicht das Ziel verfolge, den Nothelfer von einer Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Lage des Hilfeempfängers zu befreien.
Ein Eilfall im Sinne dieser Vorschrift setzt nach der von beiden Beteiligten in Bezug genommen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, BVerwGE 114, 298 und Urteil vom 30. Oktober 1979 - 5 C 31/78 -, BVerwGE 59, 73) - der der Senat folgt - voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles sofort geholfen werden muss und eine rechtzeitige Einschaltung des Sozialhilfeträgers nicht möglich ist; die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger zu unterrichten und zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der sofortigen Hilfe als Sozialhilfe abzuwarten.
Er muss versuchen, die Hilfe des Trägers der Sozialhilfe zu erreichen, sobald es möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, aaO und LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11. Dezember 2007, aaO,).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Mai 2001, aaO, 301), der der Senat folgt, wird das Irrtums- und Fehleinschätzungsrisiko hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hilfebedürftigen dem Nothelfer durch § 121 BSHG nicht abgenommen.
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Krankenhausträgers gegen den …
Die vorstehend vorgenommene Abgrenzung verhindert einerseits, dass der Träger der Sozialhilfe in die Stellung eines "Ausfallbürgen" gedrängt wird, andererseits aber auch, dass die mit der Norm zu fördernde Hilfsbereitschaft Dritter durch ein für den Nothelfer unabsehbares Kostenrisiko beeinträchtigt wird (…BSGE 114, 161 = SozR 4-5910 § 121 Nr. 1 ; BSG…, Urteil vom 12. Dezember 2013 a.a.O. - B 8 SO 19/12 R - ; ferner schon Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 114, 298, 300). - LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12 Auf diese Weise soll Hilfe in Fällen sichergestellt werden, in denen Leistungen des Sozialhilfeträgers zu spät kämen oder wegen Zeitablaufs in Leere gingen (…Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-3500 § 25 Nr. 1; BVerwGE 114, 298).
Wie das BVerwG bereits zu § 121 BSGH entschieden hatte (BVerwGE 114, 298), reicht daher eine Notfallsituation im medizinischen Sinne nicht aus, um das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Eilfalles anzunehmen.
Im Übrigen ist diese Entscheidung, soweit sie die Definition eines sozialhilferechtlichen Eilfalles betrifft, durch die spätere Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 114, 298) überholt.
Dieser Irrtum unterscheidet sich nicht von einem Irrtum über die Bonität des zu Behandelnden (zu dessen Unbeachtlichkeit BVerwGE 114, 298).
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 204/11 Dabei wies sie auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) (NVwZ-RR 2001, 765) hin, wonach der Sozialhilfeträger nicht in die Rolle eines Ausfallbürgen gedrängt werden solle, wenn der Nothelfer über die wirtschaftliche Situation des Patienten irre.
Wie das BVerwG bereits zu § 121 BSHG entschieden hat (BVerwGE 114, 298), reicht daher eine Notfallsituation im medizinischen Sinne nicht aus, um das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Eilfalles anzunehmen.
Zur Definition des Eilfalles gehört die Unvorhersehbarkeit des Hilfebedarfs (BVerwGE 114, 298).
Dieser Irrtum unterscheidet sich nicht von einem Irrtum über die Bonität des zu Behandelnden (zu dessen Unbeachtlichkeit BVerwGE 114, 298).
- SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 215/15
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
- BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01
Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 23 SO 77/17
Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs des Krankenhausträgers als sog. …
- VG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 K 4791/02
Ausgestaltung des Kostenerstattungsanspruchs der Betreiberin eines …
- BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01
Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von …
- BVerwG, 27.09.2001 - 5 B 19.01
Vorliegen eines Eilfalles im Sinne des § 121 S. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
- SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 4077/14
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2007 - L 3 SO 25/06
Sozialhilfe: Nicht erst behandeln lassen und dann überlegen, wer bezahlt
- VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 143/02
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten nach dem AsylbLG
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - L 23 SO 176/11
Kein Übergang eines Anspruchs auf höhere Pflegekosten nach bestandskräftiger …
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 5332/09
- VGH Bayern, 19.08.2004 - 23 B 04.200
Erhebung von Beiträgen durch die Gemeinde auf Grund des Investitionsaufwands; …
- VG Düsseldorf, 30.04.2004 - 13 K 5214/03
Anspruch auf Erstattung der Kosten der stationären Krankenhausbehandlung eines …
- VG Düsseldorf, 01.07.2005 - 13 K 2185/04
- VG Stuttgart, 20.01.2003 - 8 K 120/02
Erstattung von Krankenbehandlungskosten vom Sozialhilfeträger bei Eilfall
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 43/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06
Anspruch eines Krankenhausbetreibers auf Übernahme der Behandlungskosten eines …
- VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 4893/01
Aufklärungspflicht; Eilfall; Geschäftsführung ohne Auftrag; Kostenerstattung; …
- LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03
Anforderungen an die Substantiierung eines Entschädigungsanspruchs eines …
- LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
- LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 30/21
Voraussetzungen der Erstattungspflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber dem …
- LSG Hamburg, 21.06.2012 - L 4 AY 4/11
Übernahme von Behandlungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- LSG Hamburg, 26.10.2011 - L 5 SO 50/10
Nothilfe - stationäre Behandlung - Erstattungsfähigkeit nach dem BSHG
- SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
Sozialhilferecht: Pflicht zur Übernahme der Kosten einer stationären Aufnahme in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2001 - 16 A 3477/00
Anspruch auf Übernahme der Kosten für die stationäre Krankenhausbehandlung; …
- BSG, 28.04.2021 - B 8 SO 101/20 B
Erstattung von Aufwendungen als Nothelferin; Grundsatzrüge im …
- LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 18/21
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Krankenhauses als sog. Nothelfer …
- OVG Brandenburg, 04.11.2004 - 4 A 167/02
Sozialhilferecht, Berufung, Erstattungsanspruch des Nothelfers, Eilfall i. S. v. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2005 - 16 A 4152/02
Anwendbarkeit von § 121 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Anwendungsbereich des …
- VGH Bayern, 27.04.2006 - 12 BV 04.3020
stationäre Heilbehandlung eines Asylbewerbers, Erstattungsanspruch des …
- OVG Berlin, 25.11.2004 - 6 B 9.02
Anspruch auf Übernahme der Kosten für die stationäre Behandlung einer …
- VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699
Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung; …
- SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
- VG Hamburg, 02.08.2023 - 2 K 618/23
Erstattung der Aufwendungen für die Behandlung und Unterbringung eines psychisch …
- OVG Sachsen, 30.01.2023 - 6 A 773/20
Antrag auf Zulassung der Berufung; Rubrum; Klägerbezeichnung; Auslegung; falsa …
- LSG Hamburg, 22.04.2022 - L 4 SO 40/21
Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des sog. Nothelfers nach § 25 SGB 12
- SG Marburg, 11.02.2010 - S 9 SO 23/08
Asylbewerberleistungsrecht - Eilfall - Erstattung von Aufwendungen Anderer - …
- SG Hildesheim, 05.05.2008 - S 34 SO 98/05
Erstattungsanspruch eines Krankenhauses als "Nothelferin" gegen einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 12 A 4031/03
- SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
- VG Lüneburg, 11.12.2001 - 4 A 29/01
Krankenhilfe; Krankentransport; Notfall; Nothelfer
- SG Hildesheim, 28.11.2006 - S 44 SO 139/05