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   BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16   

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BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16 (https://dejure.org/2017,33698)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2017 - 10 B 26.16 (https://dejure.org/2017,33698)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 10 B 26.16 (https://dejure.org/2017,33698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 108 Abs. 1 Satz 1
    Aktenwidrigkeit; Anteilsfinanzierung; Bedingung; Denkgesetze; Ermäßigung; Rückforderung; Schlussbescheid; Umdeutung; Verwendungsnachweis; Vorbehaltsbescheid; Zuwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kann kein bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Zuwendung als Anteilsfinanzierung für ein Vorhaben zur Schmutzwasserentsorgung; Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften; Rechtliche Prüfung eines Zuwendungsfalles durch die Bewilligungsbehörde; Ermittlung der zuwendungsfähigen ...

  • doev.de PDF

    Zuwendung; Bedingung; bedingendes Ereignis

  • rewis.io

    Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kann kein bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwendung; Anteilsfinanzierung; Ermäßigung; Verwendungsnachweis; Rückforderung; Bedingung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Umdeutung; Denkgesetze; Aktenwidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Bewilligung einer Zuwendung als Anteilsfinanzierung für ein Vorhaben zur Schmutzwasserentsorgung; Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften; Rechtliche Prüfung eines Zuwendungsfalles durch die Bewilligungsbehörde; Ermittlung der zuwendungsfähigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kann kein bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 968
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16
    Der Beklagte legt zwar ihre Betonung darauf, dass die Behörde im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung lediglich mechanische oder mathematische Operationen durchgeführt habe ("schlichte Addition der Kosten"), und möchte geklärt wissen, ob Derartiges als von der Außenwelt erfassbares Ereignis angesehen werden könne, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Grundlage einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, ob Nr. 2.1 ANBest-K in den bislang einschlägigen Fassungen, namentlich ob die dort regelmäßig angesprochene nachträgliche Ermäßigung der im Finanzierungsplan veranschlagten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eine auflösende Bedingung im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG darstellen kann (vgl. insb. Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211), zielt gerade auf die Prüfung der Verwendungsnachweise.

    Richtig ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - (BVerwGE 152, 211) für denkbar gehalten hatte, dass der Bewilligungsbescheid - gegebenenfalls im Wege der Verweisung auf allgemeine Nebenbestimmungen - den (teilweisen) Fortfall der Bewilligung an das rein tatsächliche Ergehen einer späteren abweichenden Festlegung der Förderhöhe knüpft (Rn. 15).

    Nur in derartigen Fällen kommt aber der in Rede stehende - immerhin außergewöhnliche - Regelungsinhalt eines Bewilligungsbescheids oder einer Nebenbestimmung in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211).

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16
    Hinsichtlich dieser Umstände, welche auch den Fördersatz einschließen, könnte der Bewilligungsbescheid regelmäßig nicht einmal unter den Vorbehalt späterer endgültiger Entscheidung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 - BVerwGE 135, 238 Rn. 21); eine Neubewertung ist damit zwar nicht ausgeschlossen, muss sich jedoch im Rahmen der §§ 48, 49 VwVfG halten.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8).
  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16

    Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16
    Sie ist in dieser allgemeinen Form zu bejahen; die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung regelt § 47 VwVfG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 8 C 1.16 - juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Hierfür ist gleichgültig, ob diese rechtliche Wertung einfach oder schwierig ist (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211 Rn. 13 ff. und vom 15. März 2017 - 10 C 1.16 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 116, 117 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 31. Juli 2017 - 10 B 26.16 - Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 19).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 2015 - 7 B 18.14 - ZfB 2015, 85 Rn. 15 und vom 31. Juli 2017 - 10 B 26.16 - Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 19 Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 6.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Hierfür ist gleichgültig, ob diese rechtliche Wertung einfach oder schwierig ist (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211 Rn. 13 ff. und vom 15. März 2017 - 10 C 1.16 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 116, 117 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 31. Juli 2017 - 10 B 26.16 - Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 19).
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