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   BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97   

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https://dejure.org/1998,8331
BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97 (https://dejure.org/1998,8331)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.1998 - 3Z BR 354/97 (https://dejure.org/1998,8331)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 1998 - 3Z BR 354/97 (https://dejure.org/1998,8331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19, § 20 Abs. 1
    Bestimmung des Grundstücksswerts eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ansbach - 4 T 1186/96
  • BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.01.1995 - 3Z BR 291/94

    Ermittlung des Grundstückswertes bei Kaufverträgen nur in Ausnahmefällen

    Auszug aus BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97
    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache nur festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1995, 432/433 m.w.N.).

    Derartige Grundstücke besitzen - schon des eingeengten Interessentenkreises - einen eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert (vgl. für Kraftwerke OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 380 und OLG Karlsruhe Rpfleger 1978, 70; für ein mit einem Altenheim bebautes Grundstück BayObLG JurBüro 1995, 432/433; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 19 Rn.2 b Fn.4).

  • BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
    Auszug aus BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97
    b) Die Staatskasse und das Landgericht sehen einen derartigen Anhaltspunkt für einen augenscheinlich höheren Wert der Sache darin, daß der nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1972, 297) ermittelte Grundstückswert wesentlich höher sei als der bei einer Veräußerung aus einer Konkursmasse erzielte Kaufpreis.
  • BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
    Auszug aus BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97
    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache nur festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1995, 432/433 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 2 Z 37/81
    Auszug aus BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97
    a) Der Wert der Eintragung des Eigentümers, aber auch die Bewertung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung (BayObLGZ 1982, 15/17) bestimmen sich nach den Vorschriften der § 18 ff. KostO .
  • BayObLG, 10.05.1999 - 3Z BR 85/99

    Verkehrswertminderung durch die Verpflichtung , Mietwohnungen im öffentlich

    Wie das Landgericht zu Recht ausführt, kann das Grundstück - ähnlich einem mit einem Altenheim bebauten Grundstück (vgl. BayObLG MittBayNot 1995, 409) oder einem Industriebetriebsgrundstück (vgl. BayObLG MittBayNot 1998, 374) - im Hinblick auf das Wohnungsbindungsgesetz in der Fassung vom 19.8.1994 nicht in beliebiger und möglichst gewinnträchtiger Weise genutzt werden, sondern unterliegt insoweit - insbesondere auch hinsichtlich der Mieteinnahmen - erheblichen Beschränkungen.
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