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   BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01   

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BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,5982)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.2001 - 1Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,5982)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 1Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,5982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Landgerichtliche Kostenentscheidung; Erledigung der Hauptsache; Erblasser; Nachlass

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § 20a; ; FGG § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a Abs. 1, § 20a, § 27 Abs. 2
    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 1235/00
  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Gegen eine solche isolierte Kostenentscheidung, die auch dann vorliegt, wenn in dem Beschluss gleichzeitig die Erledigung der Hauptsache festgestellt wird, ist nach § 20a Abs. 2, § 29 Abs. 4 FGG die sofortige weitere Beschwerde statthaft (BayObLGZ 1990, 130 m.w.N.).

    Diese Überprüfung erstreckt sich aber auch darauf, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für eine isolierte Kostenentscheidung - hier nach Erledigung der Hauptsache - vorliegen (BayObLGZ 1990, 130/131).

  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Die Zurückweisung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Landgericht ist unanfechtbar (§ 14 FGG, § 127 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO; BayObLG, Beschluss vom 4.12.1991 Großer Zivilsenat BayObLGZ 1991, 414; Keidel/Zimmermann 14 Rn. 34); die hiergegen gerichtete Beschwerde war deshalb als unzulässig zu verwerfen.
  • BayObLG, 28.11.1994 - 1Z BR 130/94

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens wegen Erbscheinserteilung;

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Diese berechnen sich nach § 118 BRAGO (BayObLGZ 1994, 374/376; Gerold/Schmidt/Madert BRAGO 14. Aufl. vor § 118 Rn. 12, 15).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Anerkannt ist aber die Zulässigkeit sog. innerprozessualer Bedingungen, wenn die Bedingung einen Vorgang innerhalb eines bereits eröffneten Verfahrens darstellt (BGH NJW 1984, 1240/1241; BayObLGZ 1987, 46149; KG OLGZ 1977, 129; 1975, 86/87).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Dies gilt insbesondere für die von der Beteiligten zu 1 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1997, 59/69) zur Begründung ihrer Beschwerde vertretene Auffassung, dass ein von den Beteiligten über viele Jahre übereinstimmend getragenes Auslegungsergebnis nicht ohne wesentliche neue bedeutsame Erkenntnisse aufgegeben werden soll.
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Im Verfahren zur Einziehung eines Erbscheins, einem Amtsverfahren, ist das Gericht an übereinstimmende Erledigungserklärungen nicht gebunden, da die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand nicht disponieren können (BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1982, 52/55; Jansen § 19 Rn. 36; Keidel/Kahl § 19 Rn. 89).
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat und die Auferlegung der Kosten besonderer Rechtfertigung im Einzelfall bedarf (BayObLGZ 1963, 183/190; 1973, 30/32 f.; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 21).
  • BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91

    Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Errichtung des Inventars ; Eingang eines

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Hier hat das Landgericht die Akten ohne weitere Entscheidung vorgelegt, und der Senat sieht für eine Berichtigung, die auch vom Rechtsmittelgericht vorgenommen werden kann (BayObLG FamRZ 1992, 1326), keinen Raum.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1997 - 3 Wx 509/96
    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Zwar kann bei Erledigung der Hauptsache im Rechtsmittelverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge geboten sein (vgl. BayObLGZ 1968, 195/199; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1375).
  • BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83

    Anhörung; Persönliche; Termin; Erscheinen; Fernbleiben; Ausbleiben; Eltern;

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
    Die zweiwöchige Frist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG) zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde hat nicht zu laufen begonnen, weil der Beschluss des Landgerichts den Beteiligten zu 1 und 7 bzw. deren Verfahrensbevollmächtigten nicht gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG zugestellt, sondern nur formlos übersandt worden ist (BayObLG FamRZ 1984, 201; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 22 Rn. 11).
  • BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63

    Rechtsgeschäft; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Ersetzung; Zustimmung;

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81
  • BayObLG, 22.07.1968 - BReg. 1a Z 14/68
  • KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76
  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

    Bei Anwendung des § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG ist davon auszugehen, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat; die Auferlegung der Kosten bedarf besonderer Rechtfertigung im Einzelfall (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1311/1312 u. st. Rspr.).
  • OLG Hamburg, 08.05.2023 - 2 UF 46/23

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig mangels Anfechtbarkeit der

    BayObLG, FamRZ 2001, 1311; Heinemann, NZFam 2014, 466).
  • OLG München, 02.03.2009 - 34 Wx 79/08

    Grundbuchsache: Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die berichtigende

    Bei Streitigkeiten unter Familienangehörigen ist bei einer Kostenauferlegung Zurückhaltung geboten (siehe etwa BayObLG FamRZ 2001, 1311/1312 m.w.N.).
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