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   BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20   

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https://dejure.org/2020,50578
BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20 (https://dejure.org/2020,50578)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.2020 - 206 StRR 421/20 (https://dejure.org/2020,50578)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 206 StRR 421/20 (https://dejure.org/2020,50578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Landfriedensbruch vom Fußballfan? Nur Mitmarschieren/nicht distanzieren reicht nicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20
    (1) Ob sich jemand an Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge beteiligt, bestimmt sich nach den allgemeinen Teilnahmegrundsätzen der §§ 25 ff. StGB (BGH, Urteil vom 24. Mai 2017, 2 StR 414/16, NJW 2017, 3456 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2008, 4 StR 368/08, NStZ 2009, 28).

    Strafgrund ist diese Beteiligung, nicht aber der bloße Anschluss an eine unfriedliche Menge (BGH NStZ 2009, 28).

  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20
    (1) Ob sich jemand an Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge beteiligt, bestimmt sich nach den allgemeinen Teilnahmegrundsätzen der §§ 25 ff. StGB (BGH, Urteil vom 24. Mai 2017, 2 StR 414/16, NJW 2017, 3456 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2008, 4 StR 368/08, NStZ 2009, 28).

    Bloß inaktives Dabeisein oder Mitmarschieren genügt nicht (BGH a.a.O.; BGH NJW 2017, 3456 Rn. 12, im Fall jedoch anders für ein "ostentatives Mitmarschieren" durch Eingliederung in eine Marschformalion).

  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53, 54).
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20
    Die Prüfung der Frage, ob die Feststellungen tatsächlich ausreichen, cbliegt dem Revisionsgericht auf die Sachrüge hin (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007, 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 5St RR 122/95
    Auszug aus BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20
    Zwar begegnet es jedenfalls im Hinblick auf das dynamische, unter Beteiligung vieler Personen ablaufende Tatgeschehen, soweit die tätliche Auseinandersetzung zwischen den Gruppen, der Rückzug der Augsburger Gruppe und deren Verfolgung durch die Düsseldorfer Gruppe belegt werden, keinen durchgreifenden Bedenken, dass sich das Jugendgericht auf die erhobenen Beweismittel, wie Augenschein von Lichtbildern und Videos stützt, ohne insoweit eine vollständige Darstellung der Einzelheiten zu geben (vgl. BayObLG, Urteil vom 23. November 1995, 5 StRR 122/95, NStZ-RR 1996, 101).
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