Rechtsprechung
BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haschisch; Nicht geringe Menge; Konsumeinheit; Probierer; Obergrenze; Eigenverbrauch; Strafmilderungsgrund
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93
Läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte das Haschisch zum Eigenverbrauch vorrätig hielt, so wäre dies ein weiterer Strafmilderungsgrund (BayObLGSt 1988, 62 [70] m.w.Nachw.;… Körner § 29 Rdn. 600). - BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
Auszug aus BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93
Diese umfaßt bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers (BayObLGSt 1982, 62;… Körner BtMG 3.Aufl. § 29 Rdn. 806). - BayObLG, 23.03.1993 - 4St RR 36/93
Obergrenze; Nicht geringe Menge; Haschisch; Besondere Umstände; Tatsachen; …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (Bay0bLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4 St RR 36/93).