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   BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93   

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https://dejure.org/1993,9042
BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93 (https://dejure.org/1993,9042)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1993 - 4St RR 131/93 (https://dejure.org/1993,9042)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1993 - 4St RR 131/93 (https://dejure.org/1993,9042)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5; StGB § 46

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haschisch; Nicht geringe Menge; Konsumeinheit; Probierer; Obergrenze; Eigenverbrauch; Strafmilderungsgrund

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93
    Läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte das Haschisch zum Eigenverbrauch vorrätig hielt, so wäre dies ein weiterer Strafmilderungsgrund (BayObLGSt 1988, 62 [70] m.w.Nachw.; Körner § 29 Rdn. 600).
  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93
    Diese umfaßt bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers (BayObLGSt 1982, 62; Körner BtMG 3.Aufl. § 29 Rdn. 806).
  • BayObLG, 23.03.1993 - 4St RR 36/93

    Obergrenze; Nicht geringe Menge; Haschisch; Besondere Umstände; Tatsachen;

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1993 - 4St RR 131/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (Bay0bLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4 St RR 36/93).
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