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   BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03   

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https://dejure.org/2003,18537
BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03 (https://dejure.org/2003,18537)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2003 - 1Z AR 12/03 (https://dejure.org/2003,18537)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 1Z AR 12/03 (https://dejure.org/2003,18537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 17 § 21, 36 Abs. 1 Nr. 6
    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - Gerichtsstand der Niederlassung am Ort des verweisenden Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 223 C 20444/02
  • AG Neuss - 70 C 5288/02
  • BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint, oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 1996, 3013/3014; BayObLGZ 1993, 317/318; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17, 17a m. w. N.).

    Zwar hat der Senat entschieden, dass die Bindungswirkung entfallen kann, wenn das verweisende Gericht selbst unzweifelhaft zuständig ist und mangels Begründung der Entscheidung für einen Rechtsirrtum über die eigene Zuständigkeit kein Anhaltspunkt besteht (BayObLGZ 1993, 317/319).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint, oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 1996, 3013/3014; BayObLGZ 1993, 317/318; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17, 17a m. w. N.).
  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint, oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 1996, 3013/3014; BayObLGZ 1993, 317/318; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17, 17a m. w. N.).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03
    Aus dem Vorrang der vom Gesetzgeber bewusst festgelegten Bindungswirkung, deren Sinn darin besteht, den Streit über die Zuständigkeit bald zu beenden und zur Sachentscheidung zu gelangen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 126/127), ergibt sich, dass bei einer nicht verfahrensfehlerfreien Sachbehandlung Willkür nur bejaht werden kann, wenn die Verweisung nicht mehr zu rechtfertigen ist.
  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03
    Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist; denn die Bindung durch den Verweisungsbeschluss wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BayObLGZ 1985, 397/399).
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