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   BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90   

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BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90 (https://dejure.org/1990,4331)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90 (https://dejure.org/1990,4331)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 1990 - BReg. 2 Z 109/90 (https://dejure.org/1990,4331)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 41 Abs. 1 Nr. 1, § 45 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung des Antrags auf

    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2007 - 20 W 359/07

    Erstbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer des zur Herausgabe von

    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 20 W 500/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Wert der Beschwer bei Anfechtung von Beschlüssen der

    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 45, Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2003 - 20 W 62/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung eines Antrags auf

    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdewert für ein

    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: BGB, 63. Aufl., § 45 WEG, Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr. 15; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    Die Belastung des erfolglosen Rechtsmittelführers mit Verfahrenskosten hat dabei außer Betracht zu bleiben (BayObLGZ 1990, 141/144; BayObLG WuM 1991, 226; 1994, 573 f.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    In Ergänzung zu dieser Entscheidung hat das BayObLG einen weiteren Beschluß (BReg. - 2 Z 109/90 - v. 14.11.1990, WuM 1991, 226) mit folgendem amtl.
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    c) Nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bemißt sich die Beschwer dann, wenn der Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses abgewiesen wurde, diesen Grundsätzen folgend nach der finanziellen Belastung, die aufgrund des angefochtenen Eigentümerbeschlusses anteilmäßig auf den Beschwerdeführer entfällt (BayObLG WuM 1991, 226 ff.; 1992, 714; 1993, 765 f-; 1994, 573 f.; 1996, 505; BayObLG WE 1996, 398).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Die Rechtsprechung des Senats zum Unterschied zwischen Geschäftswert und Wert des Beschwerdegegenstands (BayObLGZ 1990, 141; BayObLG WuM 1991, 226 ) ist nicht unangefochten und vom Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Vorlagebeschluss zum Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG ) abgelehnt worden (Beschluss vom 27.3.1992, 3 Wx 29/92).
  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Die Belastung des erfolglosen Rechtsmittelführers mit Verfahrenskosten hat dabei außer Betracht zu bleiben (Bay-ObLGZ 1990, 141/144; BayObLG WuM 1991, 226 ; 1994, 573 f.).
  • BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der die Anschaffung eines

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