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BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 282/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Anspruch auf Abänderung von Beschlussgründen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 18 § 20 Abs. 1
Abänderung von Beschlussgründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Abänderung der Beschlussgründe; Betreuung; Betreuerbestellung; Sachverständiger
Verfahrensgang
- AG Schwandorf - XVII 4/94
- LG Amberg - 32 T 234/01
- BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 282/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97
Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer …
Auszug aus BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 282/01
Soweit der Senat die weitere Beschwerde des Betroffenen vom 9.11.1997 mit Beschluss vom 18.12.1997 wegen Formmangels verworfen hat, ist die Wiederholung des Rechtsmittels zulässig (vgl. BayObLGZ 1981, 210/212 f.; BayObLG FamRZ 1998, 1055; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8.,Aufl. Vor §§ 19-30 FGG Rn.16), wobei hier dahinstehen kann, ob dem die inzwischen verstrichene Zeit entgegensteht. - BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
Auszug aus BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 282/01
Insbesondere ist der Betroffene insoweit beschwerdeberechtigt (§ 29 Abs. 4, § 20 Abs. 1 FGG; vgl. BayObLGZ 1993, 253/255; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn.10). - BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98
Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen
Auszug aus BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 282/01
Beeinträchtigt wird das Recht, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLGZ 1998, 82/84 m. w. N.). - BayObLG, 22.06.1981 - BReg. 3 Z 42/81
Auszug aus BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 282/01
Soweit der Senat die weitere Beschwerde des Betroffenen vom 9.11.1997 mit Beschluss vom 18.12.1997 wegen Formmangels verworfen hat, ist die Wiederholung des Rechtsmittels zulässig (vgl. BayObLGZ 1981, 210/212 f.; BayObLG FamRZ 1998, 1055; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8.,Aufl. Vor §§ 19-30 FGG Rn.16), wobei hier dahinstehen kann, ob dem die inzwischen verstrichene Zeit entgegensteht.