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   BayObLG, 15.12.1987 - BReg. 1 Z 44/87   

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https://dejure.org/1987,2344
BayObLG, 15.12.1987 - BReg. 1 Z 44/87 (https://dejure.org/1987,2344)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1987 - BReg. 1 Z 44/87 (https://dejure.org/1987,2344)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - BReg. 1 Z 44/87 (https://dejure.org/1987,2344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 871
  • Rpfleger 1988, 238
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04

    Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des

    Aufgrund des mit dem Ersetzen der Einwilligung in die Adoption verbundenen Eingriffs in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht und die Grundrechte des Kindes, das nicht zum Objekt staatlichen Handelns werden darf (Art. 1, 2 Abs. 1 GG), gilt diese Pflicht zur Anhörung aus §§ 55c,50b FGG für jede Tatsacheninstanz und damit auch für das Landgericht als Beschwerdegericht (BVerfG FamRZ 2002, 229; Senat FamRZ 1989, 1110; BayObLG FamRZ 1988, 871, 872).

    Veränderungen ihrer Einstellung zu ihm und/oder den Pflegeeltern waren nicht zu erwarten und sind auch nicht behauptet (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 871, 873; BayObLGR 2004, 188).

  • BayObLG, 04.08.2000 - 1Z BR 103/00

    Zum Jugendamt im Adoptionsverfahren

    Danach ist in Verfahren, die die Annahme eines Kindes unter 14 Jahren betreffen, das Kind grundsätzlich vom Gericht persönlich anzuhören, wenn dessen Neigungen, Bindungen oder Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhalts angezeigt erscheint, dass sich das Gericht von dem Kind einen unmittelbaren Eindruck verschafft (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 871/872 m.w.N.).

    Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn durch die Anhörung das Kind aus seinem seelischen Gleichgewicht gebracht würde und eine Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes zu besorgen wäre (BayObLG FamRZ 1988, 871/873 m.w.N.).

    Schwerwiegende Gründe i.S. des § 50b Abs. 3 FGG können aber auch dann vorliegen, wenn das Kind schon aus tatsächlichen Gründen keine Bindungen und Neigungen zu den Eltern oder einem Elternteil entwickeln konnte (BayObLG FamRZ 1984, 312 und FamRZ 1988, 871/873).

  • BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98

    Unterlassene Anhörung des nichtehelichen Kindes bei Ablehnung der Ersetzung der

    a) Amts- und Landgericht haben eine Anhörung des bei Verfahrensbeginn siebenjährigen (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts neunjährigen) Beschwerdeführers unterlassen, obwohl eine Anhörung des Kindes in Adoptionsverfahren auch gesetzlich durch § 55 c in Verbindung mit § 50 b FGG grundsätzlich zwingend vorgeschrieben ist (vgl. Keidel-Kuntze, § 55 c Rn. 2, 5; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, S. 1012; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 1294 ; BayObLG, FamRZ 1988, S. 871 ).
  • BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes -

    Schwerwiegende Gründe i. S. des § 59b Abs. 3 FGG können auch dann vorliegen, wenn das Kind schon aus tatsächlichen Gründen keine Bindungen und Neigungen zu den Eltern oder einem Elternteil entwickeln konnte (BayObLG FamRZ 1988, 871/873; 1984, 417/419; 1982, 1129/1132).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1999 - 3 W 22/99
    Aus dem selben Grunde konnte ausnahmsweise auch die im Sorgerechtsverfahren gemäß § 50 b Abs. 1 BGB grundsätzlich erforderliche persönliche Anhörung des Kindes unterbleiben (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 871, 872 und FamRZ 1984, 312).
  • LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01

    Adoption: Kindesannahme bei unbekanntem Aufenthalt des Erzeugers; gerichtliche

    Es liegen besondere Umstände vor, die es ausnahmsweise rechtfertigen, von der im Regelfall zwingend vorgeschriebenen Anhörung abzusehen, da diese das Kind voraussichtlich aus dem seelischen Gleichgewicht bringen und eine Beeinträchtigung seines (psychischen) Gesundheitszustandes besorgen ließe (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 2001, 722, 723 und FamRZ 1988, 871, 873).
  • LG Cottbus, 09.08.2006 - 7 T 14/06

    Adoption eines minderjährigen Kindes: Ersetzung der Einwilligung des leiblichen

    Zu diesem Zeitpunkt war das Kind 11 V2 Monate alt ... hat dadurch keinerlei Erinnerungen an seinen Vater, den Beteiligten zu 1. Wenn das Kind schon aus tatsächlichen Gründen keine Bindungen und Neigungen zu seinem Vater entwickeln konnte, ist nach Auffassung der Kammer eine Anhörung entbehrlich (so auch BayObLG FamRZ 1988, 871).
  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Von der persönlichen Anhörung des Kindes gemäß § 50 b Abs. 1, Abs. 4 FGG durfte das Landgericht ebenfalls absehen, weil das Kind im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erst zwei Jahre fünf Monate alt war und schon aus tatsächlichen Gründen keine Bindungen und Neigungen zu seiner Großmutter entwickeln konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 871/873; Bassenge/Herbst § 50 b FGG Anm. 4).
  • BayObLG, 23.01.2004 - 1Z BR 102/03

    Anhörungserfordernis der leiblichen Mutter im Einwilligungsersetzungsverfahren

    Von einer persönlichen Anhörung des Kindes gemäß § 50b Abs. 3, § 55c FGG hat das Landgericht zu Recht abgesehen, weil das Kind schon aus tatsächlichen Gründen keine Bindungen und Neigungen zu seiner leiblichen Mutter entwickeln konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 871/873).
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