Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
(1) Das Gericht hört in einem Verfahren, das die Personen- oder Vermögenssorge betrifft, das Kind persönlich an, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhalts angezeigt erscheint, daß sich das Gericht von dem Kind einen unmittelbaren Eindruck verschafft.
(2) 1Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet und ist es nicht geschäftsunfähig, so hört das Gericht in einem Verfahren, das die Personensorge betrifft, das Kind stets persönlich an. 2In vermögensrechtlichen Angelegenheiten soll das Kind persönlich angehört werden, wenn dies nach der Art der Angelegenheit angezeigt erscheint. 3Bei der Anhörung soll das Kind, soweit nicht Nachteile für seine Entwicklung oder Erziehung zu befürchten sind, über den Gegenstand und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise unterrichtet werden; ihm ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) 1In den Fällen des Absatzes 1 und des Absatzes 2 Satz 1 darf das Gericht von der Anhörung nur aus schwerwiegenden Gründen absehen. 2Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, so ist sie unverzüglich nachzuholen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 50b FGG
497 Entscheidungen zu § 50b FGG in unserer Datenbank:
- KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08
Beschleunigtes Familienverfahren: Anhörung der Kinder vor Instanz abschließender ...
- BGH, 08.01.2020 - XII ZB 478/17
Familiensache: Beschwerdebefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils gegen ...
- OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 UF 20/06
Elterliche Sorge: Persönliche Anhörung der Eltern und des Kindes im Verfahren auf ...
- BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in ...
- OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern
- BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18
Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das ...
- OLG Saarbrücken, 10.11.1995 - 6 WF 72/95
Vorläufige Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil
- BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11
Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende ...
- OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00
Zur Genehmigung eines Grundstückskaufs durch ein minderjähriges Kind
- BayObLG, 13.05.1987 - BReg. 1 Z 57/86
Querverweise
Auf § 50b FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- II. Vormundschafts- und Familiensachen
- § 55c