Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
(1) 1Das Vormundschaftsgericht kann die Vormundschaft aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt; hat der Mündel bereits einen Vormund erhalten, so ist jedoch dessen Zustimmung erforderlich. 2Als ein wichtiger Grund ist es in der Regel anzusehen, wenn ein unter Vormundschaft stehender Minderjähriger wegen einer Straftat vor einem anderen Gericht angeklagt ist.
(2) 1Einigen sich die Gerichte nicht oder verweigert der Vormund oder, wenn mehrere Vormünder die Vormundschaft gemeinschaftlich führen, einer von ihnen seine Zustimmung, so entscheidet das gemeinschaftliche obere Gericht, und, falls dieses der Bundesgerichtshof ist, dasjenige Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk das Gericht gehört, an welches die Vormundschaft abgegeben werden soll. 2Eine Anfechtung der Entscheidung findet nicht statt.
(3) Diese Vorschriften sind auf die Pflegschaft und die im § 43 bezeichneten Angelegenheiten entsprechend anzuwenden.
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Rechtsprechung zu § 46 FGG
362 Entscheidungen zu § 46 FGG in unserer Datenbank:
- BGH, 26.10.2016 - XII ARZ 40/16
Gerichtsstandbestimmung bei Abgabe einer Kindschaftssache aus wichtigem Grund ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 01.08.2016 - 3 UF 127/16
Bestimmung des zuständigen Beschwerdegerichts in Kindschaftssachen
- OLG Düsseldorf, 01.08.2016 - 3 UF 127/16
- OLG Brandenburg, 19.01.2023 - 1 AR 3/23
Änderung der örtlichen Zuständigkeit bezüglich des Beschwerdeverfahrens ...
- OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen
- OLG Schleswig, 22.12.2020 - 2 AR 26/20
Abgabe eines Betreuungsverfahrens in der Beschwerdeinstanz aus wichtigem Grund
- OLG Celle, 03.03.2003 - 17 AR 10/03
Abgabe eines Betreuungsverfahrens an anderes Gericht nach § 65a Abs. 1 Gesetz ...
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 10/06
Abgabe einer Vormundschaftssache nach § 46 Abs. 1 FGG an ein anderes ...
- OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens: Anfechtbarkeit des Betreuungsbeschlusses wegen ...
- OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht
- BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Betreuungssachen