Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| III. Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) |
(1) 1Für die Abgabe an ein anderes Vormundschaftsgericht gelten § 46 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 2 Satz 1 erste Alternative und Abs. 2 Satz 2, § 36 Abs. 2 Satz 2 entsprechend. 2Als ein wichtiger Grund für die Abgabe ist es in der Regel anzusehen, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen geändert hat und die Aufgaben des Betreuers im wesentlichen am neuen Aufenthaltsort zu erfüllen sind; der Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts steht ein tatsächlicher Aufenthalt von mehr als einem Jahr an einem anderen Ort gleich. 3Sind mehrere Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise bestellt, so kann das Gericht aus wichtigem Grund auch das nur einen Betreuer betreffende Verfahren abgeben.
(2) Vor der Abgabe ist dem Betroffenen und dem Betreuer, sofern der Betroffene einen solchen bereits erhalten hat, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) vom 21.04.2005
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2005 | Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) | 21.04.2005 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 65a FGG
221 Entscheidungen zu § 65a FGG in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen
- OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06
Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei zwangsweiser Unterbringung
- LG Kassel, 10.02.2006 - 3 T 67/06
Berufsbetreuervergütung: Vergütungssatz bei vorübergehendem Aufenthalt des ...
- OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens: Anfechtbarkeit des Betreuungsbeschlusses wegen ...
- OLG Hamburg, 07.12.2018 - 2 AR 6/18
Verfahrensabgabe bei Psychiatrieaufenthalt
- OLG Karlsruhe, 13.04.1992 - 11 W 24/92
Betreuung; Gericht; Zuständigkeit; Betreuungssache
- OLG Jena, 05.01.2004 - 6 Sa 54/03
Betreuungsverfahren / Zuständigkeit / Bestimmung der Zuständigkeit
- OLG Stuttgart, 18.05.2004 - 8 AR 18/04
Örtliche Zuständigkeit für das Betreuungsverfahren: Wichtiger Grund für die ...
- KG, 22.07.2003 - 1 AR 2/03
Betreuungsverfahren: Abgabe eines grundlos eingeleiteten Verfahrens an das ...
- OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers
§ 65a FGG in Nachschlagewerken
- § 65a FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuungsverfahren
VBVG-Rechtsprechung