Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ist zum 1.9.2009 außer Kraft getreten.
Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 35 - 35a) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 35 FGG
58 Entscheidungen zu § 35 FGG in unserer Datenbank:
- VG Saarlouis, 26.06.2009 - 11 L 527/09
Zum Wahlrechtsausschluss wegen Anordnung der Betreuung
- BayObLG, 30.11.1994 - 1Z AR 72/94
Negativer Zuständigkeitsstreit zwischen Vormundschaftsgericht und ...
- KG, 14.03.2005 - 5 Ws 585/04
Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Vermögensbeschlagnahme bei schwerer ...
- BGH, 10.07.1967 - III ZR 120/66
Unwirksamkeit von Gütertrennungserklärung infolge unterbliebener ...
- BayObLG, 20.08.1999 - 1Z BR 110/99
Schlussrechnung des Jugendamts nach der Umwandlung von Amtspflegschaften in ...
- BayObLG, 12.03.1999 - 3Z BR 314/98
Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung ...
- OLG Karlsruhe, 03.03.2000 - 20 WF 85/99
Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- OLG Naumburg, 27.10.2004 - 14 UF 176/04
Zur Zulässigkeit der Bestellung des Jugendamtes als Pfleger
- OLG Naumburg, 15.04.2002 - 14 WF 227/01
Zur Frage der sachlichen Gerichtszuständigkeit im Rahmen des § 1909 BGB; kein ...