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   BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02   

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https://dejure.org/2002,5182
BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.2002 - 1Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 1Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbrecht; Erteilung eines Erbscheins; Nachlasspflegschaft; Aufhebung der Nachlasspflegschaft; Vermutung des § 2365 BGB; Bekanntheit des Erben

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - VI 976/99
  • LG München II - 6 T 1790/02
  • BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1518
  • FamRZ 2003, 561
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Das Nachlassgericht wäre zwar für und gegen die Beteiligten durch ein rechtskräftiges Urteil des Zivilgerichts gebunden, hat aber, so lange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die bei Anordnung bzw. Aufhebung der Nachlasspflegschaft zu erörternde Vorfrage, ob es einen Beteiligten als Erben ansehen will, nach eigener Überzeugung zu entscheiden (BayObLG NJW-RR 2002, 1518 unter Hinweis auf …

    Etwas anderes könnte sich im Hinblick auf die Vermutung des § 2365 BGB gegebenenfalls nur dann ergeben, wenn bereits ein Erbschein vorliegen würde (vgl. Damrau/Boecken, a.a.O., § 1960 Rz. 9; BayObLG NJW-RR 2002, 1518 m. w. N.).

  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im

    Solange kein rechtskräftiges Urteil (§ 325 ZPO) vorliegt, an das das Nachlassgericht und das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht grundsätzlich gebunden wäre, hat es die bei Anordnung bzw. Aufhebung der Nachlasspflegschaft zu erörternde Vorfrage, ob es einen Beteiligten als Erben ansehen will, nach eigener Überzeugung zu entscheiden (BayObLGZ 1960, 405/407; BayObLG NJW-RR 2002, 1518).
  • OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15

    Keine nachwirkenden Befugnisse des Testamentsvollstreckers nach Beendigung des

    Vielmehr reicht bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit aus, dass eine bestimmte Person Erbe ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1518).
  • KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts

    Das nur vorsorglich eingelegte Rechtsmittel war im Übrigen auch offensichtlich unbegründet, weil die Nachlasspflegschaft ohnehin aufzuheben war, nachdem der Verbleib der Miterbin M J L von Sch geklärt und ihr - nach Rücknahme ihres Erbscheinsantrags vom 27. März 2000 - eine Ausfertigung des Erbscheins vom 4. März 1999 erteilt worden war (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 561/562 und 562/563).
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