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   BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97   

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https://dejure.org/1997,11624
BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97 (https://dejure.org/1997,11624)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 2Z BR 25/97 (https://dejure.org/1997,11624)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 2Z BR 25/97 (https://dejure.org/1997,11624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Antragrecht der Erwerbers im Wohnungseigentumsverfahren vor Eigentumsübergang - Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen durch Erwerber nach Auflassungsvormerkung und Übergabe der Eigentumswohnung - Senkrechte Verglasung einer Pergola keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    Diese Ansprüche können von jedem einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, ohne daß es einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf (vgl. BGHZ 116, 392/394; BayObLG ZMR 1995, 495/496).

    (3) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    (3) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

    Eine "Aufrechnung" baulicher Veränderungen gegeneinander kommt nicht in Betracht (vgl. BayObLG WuM 1992, 563/564).

  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    Diese Ansprüche können von jedem einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, ohne daß es einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf (vgl. BGHZ 116, 392/394; BayObLG ZMR 1995, 495/496).

    Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung erstreckt sich, wenn es um die Rückgängigmachung einer baulichen Veränderung geht, auch auf die Wiederherstellung des früheren Zustands (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496).

  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    Die Geltendmachung fremder Ansprüche im eigenen Namen ist als der Prozeßstandschaft im Zivilprozeß entsprechende Verfahrensstandschaft auch im Wohnungseigentumsverfahren unter den beiden Voraussetzungen zulässig, daß erstens ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung des fremden Anspruchs besteht und zweitens die Ermächtigung zur Verfahrensführung durch den Inhaber dieses Anspruchs vorliegt (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 142 m.w.N.).

    Da es sich bei den Erfordernissen der Verfahrensstandschaft um eine Verfahrensvoraussetzung handelt, kann der Senat diese Bestimmung selbst auslegen (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 142 m.w.N.).

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    Den Antragstellern zu 2, die das Landgericht als werdende Wohnungseigentümer behandelt, steht jedoch ein eigenes Antragsrecht im Sinn von § 43 Abs. 1 WEG nicht zu, weil sie nicht als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen und auch nicht Mitglied einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft (zu den Voraussetzungen vgl. BayObLGZ 1990, 101/102 f. und 1991, 150/152 f.) geworden sind.
  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    (vgl. BayObLGZ 1990, 120/123; BayObLG NJW-RR 1994, 276/277).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    (vgl. BayObLGZ 1990, 120/123; BayObLG NJW-RR 1994, 276/277).
  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    Danach war für die Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft kein Raum mehr (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 597/598).
  • BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90

    Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97
    Den Antragstellern zu 2, die das Landgericht als werdende Wohnungseigentümer behandelt, steht jedoch ein eigenes Antragsrecht im Sinn von § 43 Abs. 1 WEG nicht zu, weil sie nicht als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen und auch nicht Mitglied einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft (zu den Voraussetzungen vgl. BayObLGZ 1990, 101/102 f. und 1991, 150/152 f.) geworden sind.
  • AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17

    WEG - Unterlassung Alleinnutzung Gemeinschaftsfläche

    Auch wenn das Aufstellen von Pflanzkübeln keine bauliche Veränderung darstellt (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 17.07.1997 - 2 Z BR 25/97; Vandenhouten, aaO, § 22 Rn. 66), liegt hierin wegen der optischen Veränderung ein Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, welcher zu einem erheblichen Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG führt.
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 185/98

    Weitere Beschwerde durch den Vollstreckungsgläubiger gegen die Aufhebung der

    Den Vollstreckungsschuldnerinnen gehört die Wohnung Nr. 10 in der aus drei Häusern bestehenden Wohnanlage K.-Straße 20, 22 und 24. Auf Antrag der Vollstreckungsgläubiger wurden sie durch Beschlüsse des Amtsgerichts vom 14.9.1995 des Landgerichts vom 22.1.1997 und des Senats vom 17.7.1997 (2Z BR 25/97 = WE 1998, 149) rechtskräftig verpflichtet, den auf dem Dach des Hauses K.-Straße 22 errichteten Wintergarten zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, die im Bereich der Attika aufgestellten Pflanzgefäße zu beseitigen, die vom Schlafzimmer ihrer Wohnung auf das Dach führende Tür durch ein Fenster zu ersetzen sowie Wasser- und Elektroanschlüsse einschließlich einer Lampenleitung zu entfernen.
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