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   BayObLG, 20.02.1969 - RReg. 4a St 85/68   

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BayObLG, 20.02.1969 - RReg. 4a St 85/68 (https://dejure.org/1969,1002)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.1969 - RReg. 4a St 85/68 (https://dejure.org/1969,1002)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 1969 - RReg. 4a St 85/68 (https://dejure.org/1969,1002)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 82; RBerG Art. 1 §§ 5, 6
    Geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten unter nahen Angehörigen

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1452
  • BayObLGSt 1969, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

    Teils wird die Zulässigkeit einer Rechtsbesorgung für den Ehegatten oder einen nahen Verwandten davon abhängig gemacht, daß - über das familienrechtliche Verhältnis hinaus - besondere Umstände, z.B. aus der Lebens- und Haushaltsgemeinschaft und der gegenseitigen Fürsorgepflicht oder aus einer wirtschaftlichen Interessenverflechtung, vorliegen (BayObLG NJW 1969, 1452, 1453) oder aufgrund enger familiärer Beziehungen ein eigenes Interesse des Familienmitglieds an der Erledigung der Angelegenheit besteht (OLG Karlsruhe AnwBl. 1979, 487; OLG Köln NStE Nr. 2 zu Art. 1 § 1 RBerG; OLG Oldenburg NJW 1992, 2438; Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 85; Henssler/Prütting/Weth, BRAO, Art. 1 § 1 RBerG Rn. 11; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 33; ähnlich Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Art. 1 § 1 RBerG Rn. 55), teils wendet man § 6 Nr. 2 StBerG entsprechend an und läßt bei allen Angehörigen im Sinne des § 15 AO - hierzu gehören auch Ehegatten (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 AO) - eine unentgeltliche Ausführung genügen (AG Kassel NStZ 1989, 79, 80 mit ablehnender Anmerkung Wasmuth NStZ 1989, 275; Rennen/Caliebe, aaO; einschränkend Senge aaO Rn. 11).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96

    "Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines

    Als Angestellter im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist jeder anzusehen, der eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit im Betrieb eines anderen ausübt (RGSt 72, 313, 314; BayObLG NJW 1969, 1452 sowie AnwBl. 1983, 457 und 1985, 277, 278; Rennen/Caliebe aaO § 6 Rdn. 2; Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., § 6 Rdn. 639; Henssler/Prütting/Weth aaO RBerG § 6 Rdn. 4; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, R 55 - Rechtsberatungsgesetz, § 6 Rdn. 4).
  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Als Angestellter i. S. des Rechtsberatungsgesetzes ist daher jeder anzusehen, der eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit im Betrieb eines anderen ausübt (RGSt 72, 313 [314]; BayObLG, NJW 1969, 1452; AnwBl 1983, 457; AnwBl 1985, 277 [278]).
  • LG Kiel, 26.06.1997 - 1 S 249/96

    Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen der Sachbefugnis zur Geltendmachung

    Daraus folgt aber nicht die Legitimation, vor Gericht aufzutreten (vgl. KG NJW 1991, 1304, [KG Berlin 19.12.1990 - 24 W 5932/90] zugleich in Bestätigung von BayObLG NJW 1969, 1452):.
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