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   BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85   

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https://dejure.org/1985,1746
BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85 (https://dejure.org/1985,1746)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85 (https://dejure.org/1985,1746)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1985 - RReg. 2 St 328/85 (https://dejure.org/1985,1746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 427
  • StV 1986, 336
  • Rpfleger 1986, 192
  • BayObLGSt 1985, 141
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
    Zwar kann nach BGHSt 29, 224 [hier: IV (452) 97 b] ein fehlender Eröffnungsbeschluß vor Vernehmung des Angeklagten zur Sache in der Hauptverhandlung nachgeholt werden.
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
    Dieser hat vielmehr in späteren Entscheidungen (NStZ 1981, 448 [hier: IV (452) 102 e-f; 1984, 520; 1985, 324) in gleichgelagerten Fällen das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
    Dieser hat vielmehr in späteren Entscheidungen (NStZ 1981, 448 [hier: IV (452) 102 e-f; 1984, 520; 1985, 324) in gleichgelagerten Fällen das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.
  • BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
    Dieser hat vielmehr in späteren Entscheidungen (NStZ 1981, 448 [hier: IV (452) 102 e-f; 1984, 520; 1985, 324) in gleichgelagerten Fällen das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 2a Ss 19/03

    Möglichkeit der Verneinung eines besonderen öffentlichen Interesses an der

    Infolge des von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrenshindernisses ist die Einstellung des Verfahrens gemäß § 206 a StPO auszusprechen (vgl. BGHSt 10, 278, 279; BGH NStZ 1994, 227; 1987, 239; 1986, 276; BayObLGSt 1985, 141, 142).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

    Eine Zurückverweisung zur Nachholung eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses ist unzulässig (vgl. BayObLG StV 1986, 336).
  • BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00

    Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Das Verfahren ist daher wegen des Fehlens einer unverzichtbaren Prozeßvoraussetzung nach § 354 Abs. 1 StPO einzustellen, da der fehlende Eröffnungsbeschluß auch nicht nachgeholt werden kann (BayObLGSt 1985, 141).
  • OLG Naumburg, 06.12.1995 - 2 Ss 375/95

    Einstellung des Verfahrens durch Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses unter

    Die Einstellung des Verfahrens unter dem Gesichtspunkt eines unzureichenden Eröffnungsbeschlusses wäre nur in Betracht gekommen, wenn ein den Angeklagten betreffender Eröffnungsbeschluß, dessen Erlaß noch in der erstinstanzlichen (BGHSt 29, 224, 229), nicht mehr jedoch in der Berufungshauptverhandlung nachholbar gewesen wäre (BGH JZ 1985, 592 ), entweder ganz gefehlt hätte (vgl. BGH JZ 1985, 592 ; BayObLG JZ 1986, 252 ; BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1993, 4 StR 714/93) oder mit einem so schwerwiegenden -und auch nicht mehr heilbaren- Mangel behaftet gewesen wäre, daß er nicht nur zur Fehlerhaftigkeit, sondern zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses geführt hätte (BGH NStZ 1985, 464, 465).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - III Ss 19/03

    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung;

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  • BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99

    Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat

    Für eine Aufhebung und Zurückverweisung war insoweit kein Raum (BayObLGSt 1985, 141, dort auch zu BGHSt 29, 224 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 203 Rn. 3 a. E. m. w. N.).
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