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BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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StPO § 328 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß
Papierfundstellen
- MDR 1986, 427
- StV 1986, 336
- Rpfleger 1986, 192
- BayObLGSt 1985, 141
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79
nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …
Auszug aus BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
Zwar kann nach BGHSt 29, 224 [hier: IV (452) 97 b] ein fehlender Eröffnungsbeschluß vor Vernehmung des Angeklagten zur Sache in der Hauptverhandlung nachgeholt werden. - BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung
Auszug aus BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
Dieser hat vielmehr in späteren Entscheidungen (NStZ 1981, 448 [hier: IV (452) 102 e-f; 1984, 520; 1985, 324) in gleichgelagerten Fällen das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. - BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81
Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis - …
- BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84
Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des …
Auszug aus BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
Dieser hat vielmehr in späteren Entscheidungen (NStZ 1981, 448 [hier: IV (452) 102 e-f; 1984, 520; 1985, 324) in gleichgelagerten Fällen das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.
- OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 2a Ss 19/03
Möglichkeit der Verneinung eines besonderen öffentlichen Interesses an der …
Infolge des von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrenshindernisses ist die Einstellung des Verfahrens gemäß § 206 a StPO auszusprechen (vgl. BGHSt 10, 278, 279; BGH NStZ 1994, 227; 1987, 239; 1986, 276; BayObLGSt 1985, 141, 142). - OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des …
Eine Zurückverweisung zur Nachholung eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses ist unzulässig (vgl. BayObLG StV 1986, 336). - BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00
Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Das Verfahren ist daher wegen des Fehlens einer unverzichtbaren Prozeßvoraussetzung nach § 354 Abs. 1 StPO einzustellen, da der fehlende Eröffnungsbeschluß auch nicht nachgeholt werden kann (BayObLGSt 1985, 141).
- OLG Naumburg, 06.12.1995 - 2 Ss 375/95
Einstellung des Verfahrens durch Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses unter …
Die Einstellung des Verfahrens unter dem Gesichtspunkt eines unzureichenden Eröffnungsbeschlusses wäre nur in Betracht gekommen, wenn ein den Angeklagten betreffender Eröffnungsbeschluß, dessen Erlaß noch in der erstinstanzlichen (BGHSt 29, 224, 229), nicht mehr jedoch in der Berufungshauptverhandlung nachholbar gewesen wäre (BGH JZ 1985, 592 ), entweder ganz gefehlt hätte (vgl. BGH JZ 1985, 592 ; BayObLG JZ 1986, 252 ; BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1993, 4 StR 714/93) oder mit einem so schwerwiegenden -und auch nicht mehr heilbaren- Mangel behaftet gewesen wäre, daß er nicht nur zur Fehlerhaftigkeit, sondern zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses geführt hätte (BGH NStZ 1985, 464, 465). - OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - III Ss 19/03
Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat
Für eine Aufhebung und Zurückverweisung war insoweit kein Raum (BayObLGSt 1985, 141, dort auch zu BGHSt 29, 224 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner § 203 Rn. 3 a. E. m. w. N.).