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   BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89   

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BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89 (https://dejure.org/1989,8833)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89 (https://dejure.org/1989,8833)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1989 - BReg. 2 Z 32/89 (https://dejure.org/1989,8833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 911
  • Rpfleger 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 116/87
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89
    Soweit der Senat früher anders entschieden hat (BayObLG NJW-RR 1988, 460 [= DNotZ 1988, 585 ]), hält er daran nicht fest.

    Jedenfalls läßt die hier maßgebliche Erklärung die Bewilligung des Eigentümers zum Rangrücktritt der Grundschulden nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit erkennen (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 288 und BayObLG NJW-RR 1988, 460 ).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89
    Für die Auslegung von Grundbucherklärungen gilt der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209; BayObLGZ 1984, 155 /158 [= MittBayNot 1984, 186 ]).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89
    Für die Auslegung von Grundbucherklärungen gilt der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209; BayObLGZ 1984, 155 /158 [= MittBayNot 1984, 186 ]).
  • BayObLG, 05.10.1988 - BReg. 2 Z 11/88
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89
    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob diese Auslegung durch den Tatrichter nur auf Rechtsfehler überprüft werden darf (vgl. Senatsbeschluß vom 5.10.1988 BReg. 2 Z 11/88 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87

    Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89
    Die nach §§ 27, 29 Abs. 1 FGG zulässige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1988, 1 [= MittBayNot 1988, 75 ]) der Beteiligten ist unbegründet.
  • BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 2 Z 143/84
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89
    Jedenfalls läßt die hier maßgebliche Erklärung die Bewilligung des Eigentümers zum Rangrücktritt der Grundschulden nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit erkennen (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 288 und BayObLG NJW-RR 1988, 460 ).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Der Senat, der zu diesen beiden Fragen noch nicht abschließend Stellung genommen hat (vgl. BayObLG BWNotZ 1989, 15; BayObLG MittBayNot 1989, 310; BayObLG MittRhNotK 1992, 82), macht sich nunmehr diese allein folgerichtig zu begründende Ansicht zu eigen.
  • BayObLG, 09.10.1991 - BReg. 2 Z 131/91

    Zum Ausschluss des gesetzlichen Löschungsanspruchs, wenn eine

    Es ist vielmehr auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 92, 351, 355; BayObLG MittBayNot 1989, 310 ; Horber/ Demharter, a.a.O.).
  • BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 42/96

    Auslegung einer Grundbruchvollmacht

    Da hier eine Vertreterin die Bewilligung erklärt hat, genügt auch die nachträgliche Genehmigung der Beteiligten; die Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist entsprechend auszulegen (vgl. BayObLG MittBayNot 1989, 310/311).
  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 168/91

    Umfang der Finanzierungsvollmacht in Grundstückskaufverträgen

    Auch muß die Auslegung im Hinblick auf die Anforderungen des Grundbuchverkehrs an Klarheit und Bestimmtheit des objektiven Inhalts einer Grundbucherklärung zu einem dieser Bestimmtheit entsprechenden eindeutigen Ergebnis führen (BayObLG MittBayNot 1989, 310).
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