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   BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03   

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https://dejure.org/2003,7216
BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03 (https://dejure.org/2003,7216)
BayObLG, Entscheidung vom 30.12.2003 - 3Z BR 244/03 (https://dejure.org/2003,7216)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Dezember 2003 - 3Z BR 244/03 (https://dejure.org/2003,7216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Beschwerderecht des Sohnes gegen Ablehnung der Entlassung eines Betreuers, Betreuerauswahl, Entlassung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1908b; ; FGG § 69g Abs. 1; ; FGG § 69i Abs. 7, 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b; FGG § 69g Abs. 1 § 69i Abs. 7, 8
    Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch den Sohn des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Angehörigen des Betroffenen auf Betreuerwechsel und Einsetzung seiner Person als Betreuer ; Beschwerdeberechtigung bei Zulässigkeit der einfachen Erstbeschwerde ; Begründung eines selbstständigen Beschwerderechts des übergangenen Verwandten aufgrund des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 979 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03
    Dieser umfasst lediglich die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes und die ablehnenden Entscheidungen in diesem Rahmen (BGH NJW 1996, 1825; BayObLG aaO).

    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG MDR 1998, 227; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03
    Eine solche eigene Rechtsbeeinträchtigung kann der Beteiligte hier aber nicht geltend machen; das sog. Angehörigenprivileg nach § 1897 Abs. 5 BGB begründet kein selbständiges Beschwerderecht des übergangenen Verwandten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 = MDR 1998, 227 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 22).

    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG MDR 1998, 227; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).

  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Auszug aus BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03
    Obwohl verfahrensrechtlich gesehen auch im Beschwerdeverfahren neue Tatsachen vorgetragen werden können (§ 23 FGG), spricht neuer Sachvortrag in Fällen der vorliegenden Art doch eher dafür, dass der Antragsteller auch eine neue Sachentscheidung, nicht aber die Korrektur einer früheren Entscheidung erstrebt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 784/785).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05

    Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich

    Die Verweisung in § 69i Abs. 8 FGG auf § 1908c BGB zeigt, dass sich das Rechtsmittel gegen die Entlassung und nicht gegen deren Ablehnung richten muss (vgl. BayObLG vom 30.12.2003 - FamRZ 2004, 979 [Ls.].
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04

    Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs

    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).
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