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   BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94   

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https://dejure.org/1995,6404
BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94 (https://dejure.org/1995,6404)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1995 - 5St RR 137/94 (https://dejure.org/1995,6404)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1995 - 5St RR 137/94 (https://dejure.org/1995,6404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 500
  • JR 1996, 39
  • BayObLGSt 1995, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94
    Der Schutzzweck des § 182 Abs. 2 StGB deckt sich sonach völlig.mit dem des § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 38, 68/69; BGH StV 1989, 432) mit der Folge, daß zwischen diesen Vorschriften nicht Tateinheit (so Dreher/Tröndle § 182 Rn. 14; LK/Laufhütte StGB 11. Aufl. § 182 Rn. 8; allerdings jeweils nicht nach Absätzen des § 182 differenzierend), sondern Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion angenommen werden muß.
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94
    Der Schutzzweck des § 182 Abs. 2 StGB deckt sich sonach völlig.mit dem des § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 38, 68/69; BGH StV 1989, 432) mit der Folge, daß zwischen diesen Vorschriften nicht Tateinheit (so Dreher/Tröndle § 182 Rn. 14; LK/Laufhütte StGB 11. Aufl. § 182 Rn. 8; allerdings jeweils nicht nach Absätzen des § 182 differenzierend), sondern Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion angenommen werden muß.
  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 115/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94
    c) Die frühere Strafbarkeit der Tat nach § 175 StGB (nach BGH NStZ 1993, 537 Nr. 3 und 1993, 591 in Tateinheit mit § 176 Abs. 1 StGB ; Bedenken gegen die Rechtsprechung: LK/Laufhütte StGB 10. Aufl. § 175 Rn.7) setzt sich auch nicht durch das 29. StrÄndG über die Tatbestandsgestaltung in § 182 Abs. 2 StGB n. F. fort; denn § 182 Abs. 2 StGB wird bei Tatbegehung gegenüber Kindern durch Gesetzeseinheit mit § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB verdrängt.
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Wie die Revision zutreffend ausführt, besteht zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB Gesetzeskonkurrenz; die erstere Vorschrift verdrängt die letztere (so auch - bei Annahme von Konsumtion - BayObLG NStZ 1995, 500, 501).
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