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BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 500
- JR 1996, 39
- BayObLGSt 1995, 65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91
Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind
Auszug aus BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94
Der Schutzzweck des § 182 Abs. 2 StGB deckt sich sonach völlig.mit dem des § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 38, 68/69; BGH StV 1989, 432) mit der Folge, daß zwischen diesen Vorschriften nicht Tateinheit (…so Dreher/Tröndle § 182 Rn. 14;… LK/Laufhütte StGB 11. Aufl. § 182 Rn. 8; allerdings jeweils nicht nach Absätzen des § 182 differenzierend), sondern Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion angenommen werden muß. - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89
Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung - …
Auszug aus BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94
Der Schutzzweck des § 182 Abs. 2 StGB deckt sich sonach völlig.mit dem des § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 38, 68/69; BGH StV 1989, 432) mit der Folge, daß zwischen diesen Vorschriften nicht Tateinheit (…so Dreher/Tröndle § 182 Rn. 14;… LK/Laufhütte StGB 11. Aufl. § 182 Rn. 8; allerdings jeweils nicht nach Absätzen des § 182 differenzierend), sondern Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion angenommen werden muß. - BGH, 19.04.1993 - 5 StR 115/93
Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit …
Auszug aus BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94
c) Die frühere Strafbarkeit der Tat nach § 175 StGB (nach BGH NStZ 1993, 537 Nr. 3 und 1993, 591 in Tateinheit mit § 176 Abs. 1 StGB ;… Bedenken gegen die Rechtsprechung: LK/Laufhütte StGB 10. Aufl. § 175 Rn.7) setzt sich auch nicht durch das 29. StrÄndG über die Tatbestandsgestaltung in § 182 Abs. 2 StGB n. F. fort; denn § 182 Abs. 2 StGB wird bei Tatbegehung gegenüber Kindern durch Gesetzeseinheit mit § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB verdrängt.
- BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB