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   DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18, DGH 2/13   

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https://dejure.org/2019,24842
DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18, DGH 2/13 (https://dejure.org/2019,24842)
DGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.2019 - DGH 1/18, DGH 2/13 (https://dejure.org/2019,24842)
DGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - DGH 1/18, DGH 2/13 (https://dejure.org/2019,24842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von Rückständen und Ermahnung zu unverzögerter Erledigung

  • rechtsportal.de

    Prüfungsantrag gegen einen Bescheid über einen Vorhalt und eine Ermahnung eines Richters am OLG; Unzureichende und verzögerte Aktenbearbeitung; Prüfungskompetenz der Richterdienstgerichte im Prüfungsverfahren; Keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Pressebericht, 16.08.2019)

    Erneute Niederlage für "langsamen Richter" vor dem DGH: Schulte-Kellinghaus solle nur seine "Arbeitsweise reflektieren"

  • swp.de (Pressemeldung, 15.08.2019)

    Arbeitstempo eines Richters: Ermahnung ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Es handelt sich hierbei um eine Frage der sachlichen Richtigkeit des Vorhalts (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420), die aufgrund der Beschränkung der Anfechtungsbefugnis im Prüfungsverfahren gem. § 63 Nr. 4 f LRiStAG i.V.m. § 26 Abs. 3 DRiG auf die Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit nicht von den Dienstgerichten, sondern den Verwaltungsgerichten zu entscheiden ist.

    Da Rückstände in der Regel auch Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse mit sich bringen, ist es eine legitime Aufgabe der Dienstaufsicht, dem durch Maßnahmen der Dienstaufsicht entgegen zu wirken (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 421, 422; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 19).

    Eine dienstrechtliche Maßnahme, von der ein solcher Druck ausginge, würde die richterliche Unabhängigkeit unzulässig beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420).

    Das Dienstgericht des Bundes hat deshalb die Grenze für die Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dort gezogen, wo der geforderte Arbeitsanfall auch von anderen Richtern nicht sachgerecht bewältigt werden könnte (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420).

    Von der Grenze, ab der ein Vorhalt von Rückständen oder unzureichender Erledigungsleistung die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt, ist zu unterscheiden, ob dem Richter mehr abverlangt wird, als er dienstrechtlich schuldet, dies ist eine Frage der Richtigkeit des Vorhalts (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, a.a.O.).

    Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit liegt erst dann vor, wenn ein Arbeitsanfall in Frage steht, der allgemein, also auch von anderen Richtern, nicht bewältigt werden kann (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, a.a.O.).

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat mit Urteil vom 08.11.2006 RiZ(R) 2/05 - (NJW-RR 2007, 281 m.w.N.) bekräftigt, dass die Dienstaufsicht gemäß § 26 DRiG die Befugnis umfasst, dem Richter die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und ihn zu unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen, soweit nicht die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (§ 26 Abs. 1 und 2 DRiG).

    Soweit dem Richter Rückstände oder Arbeitsreste vorgehalten werden und eine hierauf bezogene Ermahnung ausgesprochen wird, die übertragenen Aufgaben zukünftig ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, juris, Rn. 34; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 21; Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris, Rn. 35).

    Da Rückstände in der Regel auch Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse mit sich bringen, ist es eine legitime Aufgabe der Dienstaufsicht, dem durch Maßnahmen der Dienstaufsicht entgegen zu wirken (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 421, 422; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 19).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Die beschränkte Sachentscheidungsbefugnis der Dienstgerichte unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764, Rn. 93).

    Die dienstaufsichtliche Maßnahme darf auch nicht psychologisch Einfluss nehmen (BVerfG vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, a.a.O., Rn. 76; BGH, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 3/83, juris, Rn. 8).

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit ist eine großzügige Grenzziehung geboten und es fallen daher alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Bereich, in den die Dienstaufsicht nicht eingreifen darf (BGH, Urteil vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 243).

    Soweit die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder Fragen betroffen sind, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind, unterliegt nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes die Amtsführung des Richters zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs der Dienstaufsicht (st. Rspr., BGH, Urteil vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, juris, Rn. 16).

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Soweit dem Richter Rückstände oder Arbeitsreste vorgehalten werden und eine hierauf bezogene Ermahnung ausgesprochen wird, die übertragenen Aufgaben zukünftig ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, juris, Rn. 34; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 21; Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris, Rn. 35).

    So hat das Dienstgericht des Bundes diesen Maßstab etwa auch für den Vorhalt einzelner verzögert erledigter Verfahren oder bestimmter Verfahrensweisen (BGH, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35) oder beim Vorhalt unzureichender Arbeitsleistung aufgrund der Erledigungszahlen bzw. Rückstände (BGH, Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R)5/03, juris, Rn. 34) für zulässig erachtet.

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Mit Urteil vom 17.04.2015 - DGH 2/13 - hat der Dienstgerichtshof die Berufung des Antragstellers zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, die Berufung sei mit den zuletzt gestellten Anträgen zulässig, aber unbegründet.

    Der vom Antragsteller vorgetragene Inhalt des Gesprächs ergibt sich so aber selbst aus seinem Vermerk (AS. 283 im Verfahren DGH 2/13) nicht.

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen ist hingegen allein von den Verwaltungsgerichten zu prüfen (ständige Rechtsprechung seit BGH - Dienstgericht des Bundes - Urteil vom 31.01.1984, RiZ (R) 3/83, juris, Rn. 16 ff.; Urteil vom 03.12.2014, RiZ 1/14, juris, Rn. 35).

    Die dienstaufsichtliche Maßnahme darf auch nicht psychologisch Einfluss nehmen (BVerfG vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, a.a.O., Rn. 76; BGH, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 3/83, juris, Rn. 8).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Hierzu gehört neben der Frage, zu welcher Arbeitsleistung der Antragsteller dienstrechtlich verpflichtet ist, die Frage, ob es zutrifft, dass seine Arbeitsleistung unterdurchschnittlich und damit quantitativ unbefriedigend ist (st. Rspr., BGH, Urteil vom 05.10.2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692, Rn. 26; ebenso BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2C 34/80, juris, Rn. 13).

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Soweit dem Richter Rückstände oder Arbeitsreste vorgehalten werden und eine hierauf bezogene Ermahnung ausgesprochen wird, die übertragenen Aufgaben zukünftig ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, juris, Rn. 34; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 21; Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Dann wäre eine dienstrechtliche Maßnahme möglicherweise sachlich nicht gerechtfertigt und dürfte nicht getroffen werden (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12 u.a., juris, Rn. 17 f.).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

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