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EFTA-Gerichtshof, 10.12.2020 - E-11/19, E-12/19 |
Zitiervorschläge
EFTA-Gerichtshof, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - E-11/19, E-12/19 (https://dejure.org/2020,52243)
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Kurzfassungen/Presse
- EU-Kommission (Tenor)
Adpublisher AG gegen J und K
Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde - Anonymität - Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens
Sonstiges
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtssache Adpublisher AG/J
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-26/22
SCHUFA Holding u.a. (Libération de reliquat de dette) - Vorlage zur …
15 Vgl. Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 10. Dezember 2020 in den verbundenen Rechtssachen E-11/19 und E-12/19, Adpublisher AG gegen J und K, Rn. 58, in dem dieses Gericht festhält, dass Art. 58, Abs. 4 und Art. 78 DSGVO "der Verwirklichung des Rechts auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf dienen". - VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 359/21 Eine Bindung an das Vorbringen des Beschwerdeführers besteht zwar nicht (so wohl auch EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 10. Dezember 2020 - E-11/19 u.a. -, Rn. 60 ["Befugnis ..., aus eigenem Antrieb Untersuchungen durchzuführen"]), allerdings löst auch nicht jeder Vortrag bzw. jeder Beschwerdeinhalt eine Ermittlungspflicht aus.