Rechtsprechung
EGMR, 06.09.2011 - 24098/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
AUERSWALD v. GERMANY
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 13, Protokoll Nr. 1 Art. 1 MRK
Inadmissible (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- EGMR, 25.02.2000 - 29357/95
Gabriele Gast
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Sie trug vor, dass die Rechtssache durchaus durch einige Komplexität gekennzeichnet gewesen sei, und verwies auf die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sowie auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Gerichtshofs (S. ./. Deutschland, 16. September 1996, Rdnr. 56, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996 IV, und G. und P. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Rdnr. 75, ECHR 2000 II).Auch im Hinblick darauf, dass besonders ein Verfassungsgericht in seiner Rolle als Hüter der Verfassung bisweilen andere Erwägungen als die rein chronologische Reihenfolge des Eingangs der Rechtssachen, nämlich z.B. die Natur der Sache und ihre Bedeutung in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht, berücksichtigen muss (siehe S., a. a. O., Rdnr. 56, G. und P., Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Rdnr. 75, und zuletzt S. und R. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 3237/06, 12. April 2011), stellt der Gerichtshof fest, dass die Verfahrensdauer in der vorliegenden Rechtssache noch nicht als überlang angesehen werden kann.
- EGMR, 08.01.2004 - 47169/99
Überlange Dauer eines Verfassungsbeschwerde-Verfahrens
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung Verfahren, auch wenn sie vor einem Verfassungsgericht geführt werden, in den Anwendungsbereich von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention fallen können, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Ergebnis dieses Verfahrens den Ausgang des fachgerichtlichen Verfahrens beeinflussen kann (siehe u. a. V. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 47169/99, Rdnrn. 31-32, ECHR 2004 I (auszugsweise)). - EGMR, 27.06.2000 - 30979/96
FRYDLENDER c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Komplexität der Rechtssache, Verhalten des Beschwerdeführers sowie der zuständigen Behörden und Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u. v. a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
- EGMR, 07.10.2008 - 22367/04
B. S.gegen Deutschland
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Folglich hatte der Beschwerdeführer keinen "vertretbaren Anspruch" im Sinne von Artikel 13 (siehe beispielsweise S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 22367/04, 12. Februar 2008, und E. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 77151/01, 23. Juni 2005). - EGMR, 27.04.1988 - 9659/82
BOYLE AND RICE v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Allerdings findet er nur dann Anwendung, wenn eine Person "vertretbar" beanspruchen kann, in einem Recht aus der Konvention verletzt zu sein (siehe u. a. Boyle und Rice . / .Vereinigtes Königreich, 27. April 1988, Rdnr. 52, Serie A Bd. 131). - EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
Rechtssache K. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache K. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19124/02, Rdnr. 46, 15. Februar 2007) trug sie vor, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Aufgabe des Ausgleichs der fachgerichtlichen Verfahrensdauer haben könne. - EGMR, 23.06.2005 - 77151/01
ELLERSIEK v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Folglich hatte der Beschwerdeführer keinen "vertretbaren Anspruch" im Sinne von Artikel 13 (siehe beispielsweise S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 22367/04, 12. Februar 2008, und E. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 77151/01, 23. Juni 2005). - EGMR, 25.03.2010 - 901/05
Rechtssache P. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Dem Gerichtshof ist bewusst, dass es in dem Verfahren um die Berechnung der Rentenansprüche des Beschwerdeführers und für ihn daher, auch im Hinblick auf sein Alter, um eine wichtige Angelegenheit ging (siehe S., a. a. O., Rdnr. 61, P. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 901/05, 25. März 2010). - EGMR, 12.04.2011 - 3237/06
Klage von Hauseigentümern gegen eine Verordnung zur Neufestlegung von Flugrouten …
Auszug aus EGMR, 06.09.2011 - 24098/09
Auch im Hinblick darauf, dass besonders ein Verfassungsgericht in seiner Rolle als Hüter der Verfassung bisweilen andere Erwägungen als die rein chronologische Reihenfolge des Eingangs der Rechtssachen, nämlich z.B. die Natur der Sache und ihre Bedeutung in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht, berücksichtigen muss (siehe S., a. a. O., Rdnr. 56, G. und P., Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Rdnr. 75, und zuletzt S. und R. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 3237/06, 12. April 2011), stellt der Gerichtshof fest, dass die Verfahrensdauer in der vorliegenden Rechtssache noch nicht als überlang angesehen werden kann.
- EGMR, 04.10.2011 - 23556/08
LAMBERTZ v. GERMANY
Im Hinblick auf die Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht von etwas mehr als drei Jahren darf nicht verkannt werden, dass besonders ein Verfassungsgericht in seiner Rolle als Hüter der Verfassung bisweilen andere Erwägungen als die rein chronologische Reihenfolge des Eingangs der Rechtssachen, nämlich z.B. die Natur der Sache und ihre Bedeutung in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht, berücksichtigen muss (siehe S., a. a. O., Rdnr. 56, G., Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Rdnr. 75, S,./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 3237/06, 12. April 2011, und zuletzt A../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 24098/09, 6 September 2011).