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   EuG, 01.07.2009 - T-288/06   

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https://dejure.org/2009,13005
EuG, 01.07.2009 - T-288/06 (https://dejure.org/2009,13005)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2009 - T-288/06 (https://dejure.org/2009,13005)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - T-288/06 (https://dejure.org/2009,13005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, die die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung anordnet - Protokoll Nr. 8 über die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Regionalny Fundusz Gospodarczy / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

  • EU-Kommission PDF

    Regionalny Fundusz Gospodarczy / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

  • EU-Kommission

    Regionalny Fundusz Gospodarczy / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, die die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung anordnet - Protokoll Nr. 8 über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Regionalny Fundusz Gospodarczy / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 18. Oktober 2006 - Huta "Czestochowa" / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2005) 1962 endg. der Kommission vom 5. Juli 2005 über Umstrukturierungsbeihilfen Polens für den Stahlhersteller Huta Czestochowa S.A (staatliche Beihilfe Nr. C 20/04, ex NN 25/04), soweit darin einige der Beihilfen für mit dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-20/04

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-288/06
    wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1), soweit darin bestimmte Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung durch die Republik Polen angeordnet wird,.

    Am 5. Juli 2005 erließ die Kommission die Entscheidung 2006/937/EG über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: Entscheidung).

  • EuG, 31.05.2006 - T-354/99

    Kuwait Petroleum (Nederland) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mitteilung der

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-288/06
    Schließlich war die Kommission nicht verpflichtet, in der Entscheidung den bei der Rückforderung der streitigen Beihilfe anzuwendenden Zinssatz anzugeben, da sie nicht einmal verpflichtet war, den genauen Betrag der rückforderbaren Beihilfe selbst festzustellen, und sich darauf beschränken durfte, lediglich die Methoden anzugeben, die dem Mitgliedstaat die Berechnung der Beihilfe ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2006, Kuwait Petroleum [Nederland]/Kommission, T-354/99, Slg. 2006, II-1475, Randnr. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.1994 - T-97/92

    Loek Rijnoudt und Michael Hocken gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-288/06
    Folglich ist in einem Fall, in dem die Klageschrift die in Rede stehenden Klagegründe kurz bezeichnet und in dem es weder dem Beklagten, der in seiner Klagebeantwortung auf die vorgetragenen Argumente geantwortet hat, noch dem Gemeinschaftsrichter unmöglich gemacht worden ist, die in diesem Zusammenhang dargelegten Argumente zu verstehen, eine Klage nicht wegen Nichtbeachtung von Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung für unzulässig zu erklären (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Juni 1994, Rijnoudt und Hocken/Kommission, T-97/92 und T-111/92, Slg. ÖD 1994, I-A-159 und II-511, Randnr. 71).
  • EuG, 17.03.1994 - T-43/91

    Paul Edwin Hoyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-288/06
    Nach der Rechtsprechung genügt eine Klageschrift den Mindestanforderungen des Art. 21 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und des Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts, wenn die Aufhebungsgründe in ihr so klar und genau dargestellt sind, dass dem Beklagten eine sachgerechte Verteidigung und dem Gemeinschaftsrichter die Ausübung seiner gerichtlichen Kontrolle möglich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 17. März 1994, Hoyer/Kommission, T-43/91, Slg. ÖD 1994, I-A-91 und II-297, Randnr. 22).
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